Überlegungen aus Public-Health-Sicht
Der Verschreibungspflichtsausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Wirkstoffen, meist auf Antrag der pharmazeutischen Hersteller, aus der Verschreibungspflicht in die apothekenpflichtige Selbstmedikation entlassen, wenn die Anwendung der entsprechenden Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung aufgrund des bisher vorliegenden Erfahrungen sicher und vertretbar erschien (Rx-to OTC-Switch). Die Liste der Wirkstoffe ist lang: 1989 Ibuprofen, 1992 Ketoconazol, 1994 Acetylcystein und 1996 Hydrocortison. Die Präparate waren meist niedrigen dosiert als die nach wie vor auch rezeptpflichtigen Varianten, die Wirkstoffmenge pro Packung war begrenzt. Dies galt auch für die 1999 aus der Rezeptpflicht entlassenen H2-Antagonisten Ranitidin und Famotidin, dies galt im Jahre 2006 ebenso für Naratriptan, ein Triptan für die Migränebehandlung (in Formigran) oder für die Protonenpumpenhemmer Pantoprazol und Omeprazol im Jahre 2009.
Prof. Dr. Gerd Glaeske
Ausgabe
10 /
2010