Contentpool: Genius oder Schwachsinn?
Die Kernbotschaft indes bleibt wahr. Abgesehen davon, dass es nur ein Verbot der entsprechenden direkten Patientenkommunikation (DtC) mit den bekannten Einschränkungen (Wirkversprechen, Marken-Nennung etc.) gibt. Für genau jene hat Verwaltungsmitarbeiterin Ulla Närhi von der Europäischen Kommission, Abteilung Enterprise & Industry, Unit F2 Pharmaceuticals, kürzlich ein „Legal Proposal on Information to Patients" in Umlauf gebracht, welches eine auf umfassende Neuregelung der Patientenkommunikation abzielt.
Bis aus diesem „Gesetzesvorschlag", der sich explizit nicht als offizielles Positionspapier der Europäischen Kommission, sondern als Werkzeug zur Exploration der Sichtweisen der unterschiedlichen Parteien verstanden wissen will, ein Gesetzesentwurf wird, ist indes noch ein etwas längerer Weg. Bis zum 7. April hatten alle, die seit Dezember 2007 von dem Papier wussten, Gelegenheit, zu diesem „Konsultations-Papier" zur Vorbereitung einer Änderung der Arzneimittelrichtlinie (EU-Richtlinie 2001/83/EG) ihre Stellungnahmen abzugeben, die dann auch auf der Website der Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/pharmaceuticals) veröffentlicht werden sollen.
Den Patienten im Fokus?
Ziel des Vorhabens soll eine bessere, vor allem validere Patienteninformation sein. „Was sich zunächst positiv im Sinne der besseren Aufklärung und Selbstverantwortung des Medikamentengebrauchs durch die Patienten auslegen lässt, wird bei näherer Betrachtung zu einer weiteren folgenschweren Einflussnahme der Pharmaindustrie auf unser Gesundheitssystem führen", urteilt zugleich das Blatt „Berliner Ärzte Aktuell". Denn die Gesetzesnovelle sei unter bewusster Einbeziehung der Pharmaindustrie in die Patienteninformation geplant, was der Industrie „weitere Gelegenheit biete, mit großzügig finanzierten Informationen einseitig im eigenen Interesse zu wirken und damit das Werbeverbot zu unterlaufen". Der eben beendete 111. Deutsche Ärztetag geht sogar noch einen Schritt weiter, in dem er in einem Antragsbeschluss schreibt, dass die „Industrie legitimerweise primär das Ziel, Gewinne zu erzielen", verfolge, jedoch „im Gegensatz zu Körperschaften öffentlichen Rechts keine Gemeinwohlbindung" hätte. Daher ist nach Meinung der Delegierten „die pharmazeutische Industrie als Quelle unabhängiger, objektiver und unverzerrter Patienteninformationen ungeeignet".
In etwa die gleiche Bresche schlagen die Grünen. „Die Bundesregierung muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht umgesetzt wird", fordert Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei und als solche Mitglied im Gesundheitsausschuss. „Die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist und soll aus gutem Grunde verboten bleiben." Da eine klare Trennung zwischen Information und Werbung kaum möglich sein dürfte, bedeute der Vorschlag der EU-Kommission eine „Aufweichung des Werbeverbots durch die Hintertür".
Was da seitens der EU geplant ist, könnte durchaus eine positive Nachricht sein, denn zumindest wird ja einmal angedacht, die Pharma-Industrie mit einzubeziehen. Dennoch bleibt ein Beigeschmack, der in der Geschmackswelt der Pharmaindustrie wohl eher in die Kategorie „schal" einzuordnen ist. Denn im Endeffekt ist geplant, eine Art großen Content-Topf zu erzeugen, der dann unter Obhut einer neutralen Stelle so lange unter Dampf gesetzt wird, bis das Destillat den Patienten als Kommunikations-Tröpfchen verabreicht werden kann. Und, was noch viel mehr wiegt: Nur mehr jene gefilterten „Content-Tröpfchen" dürfen in der Patientenkommunikation eingesetzt werden! Was der „Focus" dann fälschlicherweise damit übersetzt, dass die Pharma-Industrie der EU künftig ihre Werbepläne vorlegen soll — was jedoch mitnichten der Fall sein soll.
Top-Job: Meist gehasster Pharmalobbyist Europas!
Was Ulla Närhi genau vorhat, wird in ihrem Konsultations-Papier exakt beschrieben. Nähri plant nicht weniger als ein umfassendes Netzwerk, das EU-Bürger mit „verständlichen, objektiven, hochqualitativen und nicht-werblichen Informationen" über die Vorteile und die Risiken von Rx-Arzneimitteln informieren soll. Dazu sollen die Richtlinien der bisherigen DtC-Werbung durchaus beibehalten, aber zudem genau definiert werden, wie sich Werbung und nicht-promotionale Information unterscheiden.
Kernidee ist die Schaffung einer Art Contentpool als einer „reliablen Quelle" für Informationen. Sind alle Infos einmal in diesem Pool aufgenommen, können sie seitens der Industrie auch eingesetzt und über Print, TV, Radio oder Internet in Form von (nicht-werblichen) DtC-Kampagnen gestreut werden.
Die Gretchenfrage ist nun, wer diesen Pool denn im ersten Step aufbauen, aber dann auch entwickeln und vor allem in Zukunft verwalten soll. Ein „Pharma-Relations"-Informant aus Brüssel weiß, dass seitens der EU — das Vorbild FDA wird dabei im Hinterkopf aktiv — schon bei der EMEA angeklopft worden ist, die am ehesten eine solche Funktion wahrnehmen könnte. Die soll indes bereits dankend abgewinkt haben, denn diese Aufgabe gehört mit Sicherheit zu der Sorte „absolut undankbar": Der künftige Leiter eines solchen Pools wird sicher der von allen involvierten Parteien — von Industrie bis hin zum Patient — der am meisten gehasste oder zumindest angefeindeste Pharma-Lobbyist Europas.
In Deutschland ist indes auch schon zu ahnen, wer in naher oder auch etwas fernerer Zukunft die Macht über den Content-Topf haben könnte. So soll sich der parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz in einem Brief an den Gesundheitsausschuss bereits im März für das IQWiG ausgesprochen haben, weil aus Sicht der Bundesregierung die „Sicherstellung einer hochwertigen und werbefreien Information am besten durch kompetente und unabhängige Informationsanbieter gewährleistet werden" könne.
Für einen solchen Zweck — jetzt genau aufgehorcht — sei 2004 das unabhängige wissenschaftliche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet worden, zu dessen gesetzlich geregelten Aufgaben — so Schwanitz weiter — „auch die Erstellung von hochwertigen, qualitätsgesicherten Patienteninformationen gehört". Was das IQWiG im Übrigen auch seit August 2007 in einem ersten, kleinen Ansatz versucht: Über das IQWiG-Portal www.gesundheitsinformation.de soll „unabhängige, objektive und geprüfte" evidenzbasierte Information angeboten werden.
Für Pharma-Insider heißt das indes nichts anderes, als dass damit wohl wieder einmal „der Bock zum Gärtner gemacht" wird. Die Argumentation: Das Kölner Institut könne in seiner vornehmlich doch Nutzen-, bald auch Kosten-Nutzen-orientierten Sichtweise wohl schlecht gleichzeitig Grals-Hüter (möglichst) absolut neutraler Informationen über genau jene Produkte sein, die Gegenstand einer vornehmlich ökonomisch orientierten Betrachtung sind. Instituts-Leiter Professor Dr. Peter T. Sawicki indes will von einem derartigen Ansinnen nichts wissen. „Ich kenne den von Ihnen angesprochenen Brief des BMG nicht", antwortete der IQWiG-Leiter auf Anfrage von „Pharma Relations".
Eine weitere Variante bringen die Grünen ins Spiel. Notwendig sei der Ausbau einer qualitativ hochwertigen unabhängigen Patienteninformation in Deutschland allemal, meint Bender von der Oppositionspartei. Darum solle die Regierung für einen zügigen Ausbau des Bundes-Portals „PharmaNet" sorgen, damit „Informationen wie Packungsbeilagen einfach und für Jede und Jeden zugänglich werden. Zudem müssten „bestehende qualitativ hochwertige, unabhängige Informationsangebote für Patientinnen und Patienten" von der Bundesregierung unterstützt und bekannt gemacht werden.
Das Bendersche „PharmaNet" heißt zwar „PharmNet.Bund.de" und ist — das soll als Entschuldigung herhalten — noch weitgehend unbekannt. Das erst am 5. Januar 2007 vom DIMDI eingetragene Portal ist ein Kooperationsprojekt deutscher Zulassungsbehörden, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Robert Koch Institut (RKI) sowie dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). www.pharmnet-bund.de wird zudem in enger Zusammenarbeit mit den für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder koordiniert und durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) durchgeführt. Es soll — so die aktuelle Planung — „Schritt für Schritt ein integriertes Arzneimittel-Informationssystem entstehen, das amtliche Daten über zugelassene Arzneimittel in Deutschland zentral zur Verfügung stellt und die Datenpflege, den Datenaustausch und die Recherche ermöglicht". Auch solle das Portal „zuverlässige und komfortable Recherchemöglichkeiten für die Öffentlichkeit" bieten — wie für Patienten, Ärzte und Apotheker, aber auch für die mit der Arzneimittelzulassung befassten Behörden. Selbst an teilnehmende Pharmaunternehmen ist jetzt schon gedacht.
Die Diskussion ist längst eröffnet, die Akteure harren in den Startlöchern, ob sie nun EMEA auf der europäischen oder IQWiG, Pharm.Net, DIMDI, BfArM, BVL, PEI, RKI oder ZLG heißen mögen. „Ich würde den Weg mit einem Trust-Gremium vorziehen, in dem auch die pharmazeutische Industrie vertreten ist, das ist für mich ganz selbstverständlich." Mit diesen Worten ging Franz Knieps, Leiter der Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung" im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, beim 5. Internationalen Health Forum des Wort & Bild Verlags in Baierbrunn indirekt bereits auf das EU-Papier ein. Er sprach sich zwar ausdrücklich für eine Partizipation der Pharma-Industrie aus, aber absolut gegen eine Novelle des derzeit geltenden HWG, die mit einem derartigen EU-Ansinnen einhergehen muss. Knieps: „Ich werde allen Politikern und Politikerinnen abraten, das Heilmittelwerbegesetz zu verändern."
Hier macht der erfahrene Gesundheits-Politiker nämlich gleich eine kleine, aber sehr feine Einschränkung. Voraussetzung für eine sinnfällige, zukunftsweise Änderung wäre, dass die Industrie alle Studien publiziere, wobei Knieps vor allem auch jene meint, die „zu einem Fehlschlag führen". Knieps: „Wenn sich da etwas ändert, dann kann ich mir auch Veränderungen beim Heilmittelwerbegesetz vorstellen." Insofern könne er — um die Realitäten seitens der Industrie sehr wohl wissend — „also auch nicht in Aussicht stellen, dass die Bundesregierung relativ schnell ihre Haltung zum Heilmittelwerbegesetz ändern wird".
Ob Närhi ihr im Konsultationspapier angesprochenes drittes „Main Policy Objective" je wird realisieren können, sei ebenfalls dahingestellt. Unter Punkt 3 will die EU-Verwaltungsangestellte „unnötigen Bürokratismus" unter den Prinzipien der „Better Regulation" vermeiden. Ihr Wort in Gottes Ohr.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Was da an Trust-Gremium, Kontrollorgan oder wie auch immer ausgestaltetes Content-Netzwerk geplant ist, wird wohl nichts anderes werden als Bürokratismus in Reinkultur. Denn anders wird es nicht funktionieren, wenn alle EU-Länder, alle Institutionen und alle Pharmafirmen in ein und denselben Topf Informationen eingeben müssen, um diese dann als Art „geprüfte Information" als Basis für Kommunikation wieder entnehmen zu dürfen.
„Das System, das die Brüsseler gerne möchten, ist Schwachsinn", urteilt ein Pharma-Insider. Denn wer — so die Gretchenfrage — soll denn die Herrschaft über diese enorme Contentmacht denn wirklich objektiv wahrnehmen können? Die weiteren Fragen liegen auch auf der Hand: Wer setzt die Richtlinien fest? Wer baut das System dazu auf? Wer bewacht den Pool? Und wer kontrolliert letztendlich die Kontrolleure des Pools? Der Brüsseler Insider: „Das Ganze wird so verschlüsselt, so kompliziert, so akademisiert, um dann durch eine schier endlose Kompromissschleife gezerrt zu werden, bis letztlich wohl wieder einmal eine Totgeburt herauskommt."
Eines könnte jedoch auf alle Fälle irgendwann in Europa doch noch geschehen: Am Ende eines langen Wegs der Auseinandersetzungen und Diskussionen, der im europäsichen Ausland vor allem vor einer nahezu panischen Angst der Sozialisten vor der Macht der Pharma bestimmt werde, könnten die Menschen, die wirklich wichtige Information brauchen — nämlich die Patienten und unter ihnen vornehmlich die Chroniker — wirklich einmal die Chance bekommen, endlich an doch mehr Informationen heranzukommen. Weit mehr auf jeden Fall, als ihnen beispielsweise das in Deutschland gültige Heilmittelwerbegesetz zugesteht. Derzeit!
Juni 2008, Ausgabe Nr. 6




