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Gewaltiger Paradigmenwechsel

Als mit dem AVWG 2006 Direktverträge bzw. Rabattverträge zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen im Prinzip möglich wurden, haben wohl nur absolute Spezialisten dieser Gesetzesänderung eine große Zukunft voraus gesagt. Tatsächlich tat sich an der Arzneimittelfront so gut wie nichts. Das änderte sich zum 1. April 2007, als das GKV-WSG die Direktvertragsregelung scharf stellte. Bis heute beherrschen Rabatt- und andere Formen von Direktverträgen die Diskussion in einer selten wahrgenommenen Intensität. Jetzt im dritten Jahr lassen die ersten, mutigen Vertragsabschlüsse im innovativen Arzneimittelsegment erahnen, welche Bedeutung die Möglichkeit der Direktvertragsbeziehungen zwischen Herstellern und Kostenträgern in der künftigen Arzneimittelversorgung haben werden: Das deutsche Gesundheitswesen als durchgängiges Kollektivsystem hat sich dem Wettbewerb in Form von Einzelverträgen signifikant geöffnet.

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