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Richtlinie für Nahrungsergänzungsmittel

Die gute Nachricht: Chancengleichheit auf dem profitablen Markt der Nahrungsergänzungsmittel und liberalere Informationsmöglichkeiten in den EU-Staaten will die Brüsseler EG-Kommission durch zwei neue Richtlinien erreichen. Die schlechte Nachricht: Bis das alles spruchreif ist, dauert es noch gut zehn Jahre. Von Christof Schumacher
„Die Umsatzerwartungen im Lebensmittelmarkt stagnieren, die Marktchancen für Nahrungsergänzungsmittel, für die sogenannten Funktionellen und Neuen Lebensmittel steigen rapide.“ Das ist — kurz und bündig — für die Justitiarin des Bundesfachverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH), Simone Gawrich, die Erklärung für das steigende Interesse der einschlägigen Industrie an diesem vielversprechenden Marktsegment. Nahrungsergänzungsmittel kommen dem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung entgegen und passen haargenau in die Fitness-Welle. Functional Drinks erzielen in den USA jährliche Steigerungsraten von rund 15 %. In Europa kalkuliert die Branche mit jährlich 4 Prozent Wachstum bei Vitamin- und Mineralstoffprodukten. Pro Woche werden etwa 20 neue Produkte auf den deutschen Markt geworfen, zitiert Dr. Rose Schraitle Schätzungen des Apothekengroßhandels. Sie ist beim BAH u.a. zuständig für Internationales.

Markt mit Klippen

Dieser Markt mit Zukunft hat Klippen: Aus Werbe- und Marketing-Sicht bewegen sich die Akteure im Steinzeitalter. Die Bewerbung der Produkte ist nur rudimentär möglich. Wer als Werbe- und Marketing-Fachmann progressiv rangeht, riskiert den Knüppel der Konkurrenz oder eines Abmahnvereins. Wer vorsichtig agiert, wird vom Verbraucher nicht wahrgenommen und bekommt den Knüppel seines Chefs zu spüren. Aussagen zu vorbeugenden oder krankheitsverhütenden Nutzen dieser Produkte sind verboten. Erlaubt ist, was jeder weiß („Obst ist gesund“). Für Bewegung sorgt ausgerechnet die Rechtsprechung. Sie beruft sich immer öfter auf einen größeren Informationslevel der Bevölkerung und urteilt großzügiger. „Heute wird eine Aussage wie ‚stärkt das Immunsystem“ nicht mehr moniert“, schätzt Simone Gawrich die Situation ein. Das sei Ergebnis des Markterfolges sogenannter probiotischer Lebensmittel. Die Rechtsprechung als Motor für mehr Liberalität in Deutschland?

Wirrwarr sorgt für Kurioses

Die nationalen Regelungen unterscheiden sich im EU-Vergleich enorm. In Deutschland gibt es keine Produktprüfung und Marktzugangsregelungen. In den Niederlanden z.B. gibt ein Gremium der industriellen Selbstkontrolle innerhalb von rund zwei Wochen eine allseits respektierte Bewertung ab. In Großbritannien ist „niedriger Blutdruck“ keine Krankheit und kann daher entsprechend beworben werden. Skandinavien und vor allem der Süden der EU haben restriktive, die Angelsachsen und die Niederländer recht liberale Zustände. Nach Einschätzung der BAH-Rechtsexpertinnen rangiert die Bundesrepublik hinsichtlich Restriktivität etwa in der Mitte der EU-Staaten. Unterschiedliche nationale Regelungen erschweren zunehmend den Binnenmarkt. So kann ein ausländisches, in einem EU-Staat zugelassenes Produkt in Deutschland vertrieben werden. Ein gleichwertiges, deutsches Produkt darf deswegen in Deutschland noch lange nicht verkauft werden. „Inländerdiskriminierung“ heißt das im Juristendeutsch.

EU bastelt an neuer Richtlinie

Alle, Industrie-, Pharma-, Apotheker- und Verbraucherverbände, sind an einer europäischen Regelung brennend interessiert — aus unterschiedlichen Interessenslagen heraus: Die Pharma-Branche will die Grenzen zwischen Arznei- und Lebensmittel nicht verwischt sehen. Hersteller von Supplementen fordern eine klare Rechtsgrundlage und europaweit einheitliche Wettbewerbsgrundlagen. Apotheker werden von der Kundschaft nach den Vor- und Nachteilen befragt und suchen deshalb nach verlässlichen Informationsquellen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Hersteller und Vertreiber dubioser Produkte verunsichern die Branche, deswegen werden Produktionsvorgaben begrüßt. Offizielle Stellen in Deutschland wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder auch das zuständige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin sehen die Entwicklung eher kritisch: „Wer sich gesund und abwechselungsreich ernährt, braucht keine künstlichen Zusätze“, sagt die Pressesprecherin des Institutes, Dr. Irene Lukassowitz: „Wir brauchen nicht ein Mehr an Information, wir brauchen mehr Informationsqualität.“ Mitte August ging die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit einer Warnung an die Öffentlichkeit: Falsche Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln und —zusätzen können zu Gesundheitsschäden führen, heißt es da. „Gesunde“ Margarine ist demnach noch lange nicht gesund, nur weil „gesund“ drauf steht.

Initiative mit Erfolgsaussichten

Dennoch belässt es die DGE nicht nur bei Kritik und Ablehnung. Mitte August hat sie zusammen mit der Lebensmittelchemischen Gesellschaft in München einen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Der Präsident der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, Dr. Axel Preuß, will die „Spreu vom Weizen“ trennen. „Ordentliche“ Produkte sollen im Interesse des Verbrauchers auch ordentlich beworben werden. Preuß, im Hauptberuf Leiter des Chemischen Landes- und staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes in Münster, geht noch weiter. Eine Lockerung des Verbotes krankheitsbezogener Werbeaussagen unter Umständen ist für ihn vorstellbar. Bedingungen seien gesicherte Unterlagen - Voraussetzungen für einen „ordentlichen“ Verbraucherschutz. Zumindest müsse ein Hersteller ein „Dossier“ parat haben, das die Richtigkeit der Aussagen belegen. (mehr: www.gdch.de/pubrelat/wpd2001.htm) Die Vorschläge der beiden Gesellschaften verdienen es, auf EU-Ebene ernst genommen zu werden. Immerhin, die EU-Kommission will zumindest einen Hauch von Einheitlichkeit erreichen. Ein erster Richtlinien-Entwurf wurde im Mai letzten Jahres vorgelegt. Der ging dem EU-Parlament nicht weit genug. Unter Federführung der deutschen EU-Abgeordneten Emilia Franziska Müller (CDU/CSU) wurden 27 Änderungswünsche eingebracht, die teilweise durch Änderung der vorgeschlagenen Begriffsdefinition (Erweiterung um Stoffe mit „physiologischer Funktion“ ) Abgrenzungsprobleme zum Arzneimittelbereich provozierten. Für den Juli wurde ein überarbeiteter Entwurf der Kommission erwartet, er ist auf den Herbst verschoben. Der aktuelle Stand der EU-Richtlinie ist, was die zu regelnde Stoffgruppe betrifft, denkbar unspektakulär, urteilen die beiden BAH-Expertinnen: In einem ersten Schritt sollen Vitamine und Mineralien geregelt werden, aber auch schon der Rahmen für die Einbeziehung anderer Inhaltsstoffe und ihre Kennzeichnungselemente festgelegt werden. Darüber hinaus sollen in der Richtlinie die Anforderungen an Herstellung und Produktqualität geregelt werden. Letzteres vor allem, um die Markt- und Produktsicherheit und damit den Verbraucherschutz zu optimieren.

Sicherheit gewährleisten

Die EU-Kommission hat die Bedeutung der Produktinformation erkannt. Die EU-Parlamentarierin Emilia Franziska Müller bringt es auf den Punkt: „Nahrungssupplemente präsentieren sich dem Verbraucher in der Regel als gesundheitsfördernde Produkte. Damit ist ein Thema von besonderer Brisanz angesprochen.“ In diesem Frühjahr legte die EU-Kommission endlich ein erstes Diskussionspapier für eine Richtlinie über Kriterien (Claims) zur Wertigkeit von Produktaussagen vor. Drei Kategorien sind vorgesehen: „Nutrition-Claims“ , „Functional-Claims“ und „Health-Claims“ (auch als „Risk Reduction Claims“ bezeichnet), wobei letzte Kategorie bisher nicht angepackt worden ist. Das ist für Simone Gawrich der entscheidende Teil, „wenn auch der schwierigste und umstrittenste.“ Wie die Claims umgesetzt werden sollen, ist noch offen. Denkbar ist die Aufstellung eines Positiv-Negativ-Kataloges (positiv: „Obst ist gesund“/ negativ: „beugt Infarkt vor“) oder eines Katalogs von allgemeinen Grundsätzen, ähnlich einem Code of Conduct als Grundlage für eine Selbstkontrolle der Hersteller. Schnelle Lösungen sind angesichts der Schwierigkeit dieser Materie ausgeschlossen. „Wir müssen von einem Zeithorizont von etwa zehn Jahren ausgehen“, schätzt Simone Gawrich. Eines zeichnet sich aber schon jetzt ab: Die deutsche Rechtslage wird sich im Zuge der nationalen Umsetzung dieser erst in Konturen erkennbaren, neuen EG-Richtlinien deutlich bewegen müssen.

November 2001, Nr. 2

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