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Neues Wettbewerbstool?

Seit dem 1. Januar ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) in Kraft. Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes ist unter anderem eine langfristige qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu ermöglichen. „Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten“, erklärt der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr in einer Pressemitteilung. Diese neuen Zusatzleistungen umfassen unter anderem auch die Erstattung verschreibungsfreier apothekenpflichtiger Medikamente. Doch bis dato ist die Reaktion der Krankenkassen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um sich im Wettbewerb zu positionieren, eher verhalten.

Ausgabe 02 / 2012

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