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Die harten Bandagen

In Deutschland hat die Internetapotheke DocMorris durch alle Instanzen der Gerichte verloren. Nun stehen Kläger und Beklagte vor dem EuGH am Scheideweg. Was verbirgt sich eigentlich hinter der Prozesslawine um den niederländischen Anbieter? Von Martin Giesel
Die Plattform, die ihre Aktionsbühne ist, bedient sie gut. Wer mit dem Stichwort „Internetapotheke“ einen der größten deutschen Online-Suchdienste befragt, bekommt unter den ersten 30 gelisteten Einträgen fast zwanzig mal den Verweis auf 0800DocMorris.com. Kein schlechtes Ergebnis für einen Anbieter, der seit dem 4. Juni 2001 in Deutschland eigentlich gar nichts mehr darf. Da verbot das Berliner Kammergericht den Niederländern in letzter Instanz den geschäftlichen Verkehr apothekenpflichtiger Waren für den Endverbraucher in Deutschland. Vorausgegangen waren mehrere Verfahren in erster und zweiter Instanz vor Gerichten in Frankfurt und Berlin, die sich in ihren abschlägigen Urteilen auf ein Versandhandelsverbot für Medikamente und das Heilmittelwerbegesetz beriefen.

Ein erster Etappensieg

Jetzt steht man im ersten Hauptverfahren wieder vor dem Frankfurter Landgericht. Kläger ist erneut der Deutsche Apothekerverband. Was DocMorris nun darf oder nicht, wird in den kommenden Monaten allerdings auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Denn nach Niederlagen in den Eilverfahren hat das am 26. Juni eröffnete Hauptverfahren in Frankfurt einen ersten Etappensieg für DocMorris gebracht. Die dort zuständige Kammer für Handelssachen hat einer Vorlage beim EuGH zugestimmt. Begründung: Zu prüfen ist, ob die Rechtslage in Deutschland möglicherweise nicht mehr zeitgemäß bzw. Europarecht-inkonform ist. Nationale deutsche Bestimmungen harmonierten in diesem Fall nicht mit weniger restriktiven Regelungen in den Niederlanden oder England. Zusätzlich sind nach Ansicht des Gerichtes möglicherweise nicht mehr nur das Arzneimittelrecht, sondern auch europäische wettbewerbsrechtliche Bestimmungen berührt. Ein Urteil auf dieser Ebene kann nur der EuGH fällen.

„Manche Firmen haben nicht verstanden, was wir machen“

An dieser Stelle dürfte es vor allem für die Bayer AG interessant werden. Die hatte den Niederländern gerichtlich verbieten lassen, Bayer-Medikamente zu vertreiben. „Wir sind sehr erfolgreicher Vertriebspartner insbesondere der deutschen pharmazeutischen Industrie. Es gibt aber leider Firmen, die einfach noch nicht verstanden haben, was wir machen,“ sucht Jens Apermann, Director Marketing & Sales bei DocMorris, nach Erklärungen. Mit Bayer-Vertretern habe man ausführliche Gespräche geführt, so Apermann weiter, die Gründe für juristische Schritte seien ihm nun schleierhaft. „Ich verstehe nicht, wie ein deutscher Anbieter einer niederländischen Apotheke verbieten kann, Bayer-Produkte zu verkaufen.“ Dieses Verständnis kann sich auf den ersten Blick auch nicht ergeben, zumal die Argumente in der Klageflut auf zwei Ebenen verortet werden: wettbewerbsrechtliche Interessen (die Unternehmer verfolgen) und Verbraucherschutz (für den u.a. die Apothekerverbände plädieren). Doch sind diese Ebenen überhaupt voneinander unabhängig zu betrachten? Greifen hier nicht auch Eigeninteressen der Apothekerverbände, die ihren Berufsstand durch schwierige Zeiten bringen müssen? Fest steht: Das deutsche Apothekennetz, das mit knapp 21.600 Verkaufsstellen so dicht wie nirgendwo sonst in Europa ist, hat mit dem Bundesverband der deutschen Apothekerverbände (ABDA) einen starken Lobbyisten. Da ist es schwer vorstellbar, dass es Unternehmen nachgesehen wird, neue Absatzkanäle wie das Internet für sich zu entdecken. „Im Gesundheitssystem kämpft jede Lobby mit extrem harten Bandagen; das ist fast noch härter als im gewerkschaftlichen Bereich,“ weiß Joachim Roscher zu berichten. Und so scheinen dem Geschäftsführer des Public Affairs-Spezialisten Ipse Communication in Berlin die Entwicklungen der letzten Zeit auch nachhaltig von Verbands-Anstrengungen beeinflusst zu sein. „Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die ABDA auf Unternehmensseite deutlich interveniert hat. Wer sich für DocMorris einsetzt, hätte dann sicherlich mit Konsequenzen der Apotheker zu rechnen.“

Der Zorn der Apotheker

Und welche Folgen es für denjenigen hat, der sich den Zorn der Apotheker zuzieht, zeigte sich in der Vergangenheit am Beispiel der Lichtwer Pharma AG, Berlin. Deren Entscheidung, das Knoblauchpräparat „Kwai“ nicht mehr exklusiv über Apotheken zu vertreiben, hatte 1998 zu schlagartigen Umsatzeinbußen von 30 % geführt. Grund: Die verstimmten Apotheker räumten bundesweit Lichtwer-Arzneimittel aus den Regalen. Anfang 2000 bereuten die Berliner ihre Entscheidung und kehrten reumütig zu den Apotheken zurück. Hier werden Machtverhältnisse deutlich. Noch stellt DocMorris keine wirtschaftliche Gefahr für deutsche Apotheken dar. Für das laufende Geschäftsjahr wird bei ca. 37.000 Bestellungen ein Umsatz zwischen fünf und zehn Millionen Euro anvisiert. Angesichts erneut steigender Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen, die die ABDA aktuell auf 40 Mrd. DM für 2001 hochrechnet (ein Plus von 8,4 % gegenüber 2000) wird aber der Ruf der Kassen nach Einsparpotenzialen lauter. Wird vor diesem Hintergrund der Vertriebskanal Internet-Apotheke steigende Bedeutung bekommen, gehen herkömmliche Apotheken schweren Zeiten entgegen.

Wir werden den Streit ausfechten

Und genau diese werden in Holland derzeit vorbereitet. „Wir werden den Streit mit Bayer ausfechten,“ betont Apermann. „Hier geht es um Wettbewerbsrecht. Und da wird der EuGH eine andere Brille aufsetzen als deutsche Gerichte.“ Sollte DocMorris dann also doch gestattet werden, beispielsweise Bayer-Medikamente zu vertreiben, kämen die Verbände in Argumentationsnot.

Oktober 2001, Nr. 1

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