Heidelberger FORUM für Medizinprodukterecht
Seminarziel:
Wir möchten Sie ganz herzlich zum Heidelberger FORUM für Medizinprodukterecht einladen und damit die Erfolgsgeschichte des "Augsburger Forums für Medizinprodukterecht", was jährlich unter der bewährten Leitung von Herrn Prof. Gassner statt fand, fortsetzen.
In Fachkreisen schon lange etabliert, wollen wir 2023 Interessierte aus Wissenschaft und Praxis im Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg, zusammenbringen, um interdisziplinär über aktuelle Themen im Bereich des Medizinprodukterechts zu diskutieren.
In Kurzvorträgen haben unsere Experten und Expertinnen für Sie z. B. folgendes aufbereitet:
- Ein schwieriges Wirtschaftsklima führt immer zur Konsolidierung von Unternehmen und zu entsprechenden Transaktionen.
- Bis heute wirft die Umsetzung der MP-VO und IVD-VO viele Fragen auf. Erst nach und nach werden Leitfäden veröffentlicht, die Behörden oder Ethikkommissionen helfen sollen, sich in ihren Rollen innerhalb des jüngsten Regelungsregime zurecht zu finden.
- Ein anhaltender Trend ist die voranschreitende Digitalisierung. Ist die übergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten realisierbar?
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit waren noch nie so wichtig - die Europäische Chemikalienstrategie birgt allerdings Risiken für Medizinproduktehersteller
Themen:
- Einheitliches Patentgericht: Chancen und Herausforderungen für Medizintechnikunternehmen
- Medizinproduktrechtliche Aspekte bei Unternehmenstransaktionen
- Die Rolle der Ethikkommission bei der Prüfung klinischer Studien mit Medizinprodukten
- Trends zu den Händlerpflichten der MDR
- Werbung für Medizinprodukte - ein Update
- Abgrenzung stofflicher Medizinprodukte von Arzneimitteln
- Nutzung von Gesundheitsdaten im MedTech-Bereich
- PFAS-Beschränkung - Risiken für Hersteller von Medizinprodukten
- Digitale Gesundheitsanwendungen in der Rechtsrealität
- MDCGs und Normung: aktuelle Entwicklungen
Teilnehmerkreis:
Das Augsburger Forum überwindet interdisziplinäre Grenzen und gibt Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich auszutauschen. Folgende Personenkreise sind angesprochen:
- Rechts- und Syndikusanwält*innen
- Sozialversicherungsträger (bes. Krankenkassen und -Berufsgenossenschaften - Regressabteilungen)
- Personenversicherer (bes. PKV-Gesellschaften- Regressabteilungen)
- Unternehmensversicherer (bes. Betriebs- und -Produkthaftpflichtversicherer - Schadensabteilungen)
- Krankenhäuser und Kliniken (bes. Sicherheitsverantwortliche und Jurist*innen)
- Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten
- Benannte Stellen
- Mitarbeiter*innen aus Behörden
- Sachverständige für Medizinprodukte
- Rechtswissenschaftler*innen und Studierende (mit Schwerpunkt Medizinrecht)
Ferner können Rechtsanwält*innen sich die Veranstaltung nach § 15 FAO anrechnen lassen.