Bedürfnisse der Patienten berücksichtigen

03.05.2023 15:34
Seit der Corona-Pandemie nutzen 40 Prozent der Verbraucher mehr digitale Angebote im Gesundheitsbereich. Aber nur die Hälfte fühlt sich aktuell sehr gut oder eher gut über Digitalisierungsvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege informiert. Das sind Ergebnisse einer online-repräsentativen Befragung von eye square im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Mit Blick auf das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Digitalgesetz sowie weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie fordert der vzbv, die Pläne mit umfassenden Verbraucherinformationen zu verbinden.

„Viele digitale Anwendungen machen den Patientenalltag einfacher, zum Beispiel Online-Terminbuchungen oder Videosprechstunden“, erklärt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv. Damit tatsächlich alle davon profitieren könnten, müsse die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie im Gesundheits- und Pflegebereich am Bedarf der Patienten ausgerichtet werden. Nach Einschätzung Moormanns gehört dazu auch eine umfassende Kommunikation der Bundesregierung über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken. Ziel müsse es sein, dass alle Verbraucher verstehen, worum es gehe. „Nur so können sie eine informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung digitaler Angebote, wie der elektronischen Patientenakte, treffen“, ist Moormann überzeugt.

Wie die Umfrage zeigt, stehen Verbraucher mehr Digitalisierung positiv gegenüber: Fast die Hälfte der Befragten (49 Prozent) stimmt der Aussage voll und ganz oder eher zu, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit der Corona-Pandemie für sie persönlich wichtiger geworden sei.

Vor allem in der Altersgruppe der 16- bis 49-Jährigen, ebenso Haushalte mit Kindern und formal hoch Gebildete nutzen digitale Gesundheitsangebote seit der Corona-Pandemie verstärkt, so ein Ergebnis. Was die Bewertung des persönlichen Nutzens von digitalen Angeboten betrifft, bewerten die Befragten Online-Apotheken (32 Prozent), Corona-Warn-App (29 Prozent) und die Möglichkeiten zur Online-Terminvereinbarung (19 Prozent) als die nützlichsten Tools. Die Befragten nutzen oder würden zukünftig digitale Gesundheitsangebote nutzen, um Termine zu vereinbaren (51 Prozent), medizinisches Personal oder medizinische Einrichtungen zu suchen (35 Prozent) oder um mit Krankenkasse oder medizinischem Personal zu kommunizieren (33 Prozent).

Eine zentrale Online-Terminbuchung bei Ärzten (41 Prozent), der elektronische Zugriff auf medizinische Befunde (41 Prozent) und das elektronische Rezept (40 Prozent) sind für die Befragten relevante Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitsbereich.

Als Gründe für die schlechte Informiertheit der digitalen Vorhaben im Gesundheitswesen sagen 46 Prozent, dass zu wenig darüber kommuniziert werde. 39 Prozent haben keine digitalen Gesundheitsangebote genutzt beziehungsweise kennen keine Angebote. Für 26 Prozent der Befragten sind die verfügbaren Informationen nur schwer verständlich und 22 Prozent sehen in den Angeboten keinen Mehrwert. 16 Prozent interessieren sich nicht für die digitalen Angebote.

Wer sollte denn nach Einschätzung der Verbraucher über die digitalen Möglichkeiten informieren? 56 Prozent sehen die Krankenversicherungen und Pflegekassen in der Pflicht, ihre Versicherten zu informieren. 36 Prozent denken, dass das Bundesministerium für Gesundheit mehr informieren sollte, 34 Prozent nennen den Arzt beziehungsweise Therapeuten und 29 Prozent die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Mehrfachnennungen waren möglich).

Der Verbraucherschutz und das Datenschutzniveau dürften durch neue digitale Angebote nicht abgeschwächt werden. Das sei für die Akzeptanz und Nutzung digitaler Anwendungen eine wichtige Grundlage, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage.

Der vzbv fordert, dass auch analoge Zugangswege der Patientenversorgung erhalten bleiben müssten. Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen wollen oder können, dürften von der gesundheitlichen Versorgung nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel bei der Vergabe von Arztterminen.

Ausgabe 05 / 2023

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