
Besonderheiten berücksichtigen
08.10.2014 16:39
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass Krankenhäuser, in denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, sich an Nutzenstudien beteiligen müssen. Diese Regelung wird im derzeit diskutierten „Versorgungsgesetz II“ umgesetzt.
Ausgabe 10 / 2014
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