„Innovationsrakete“ oder Zumutung?

03.04.2013 17:04
Hersteller von Medizinprodukten können für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einen Antrag auf Erprobung beim G-BA stellen. Bei der Erprobung geht es darum, einen Nutzen nachzuweisen, um das entsprechende Verfahren in den GKV-Leistungskatalog aufnehmen zu lassen. Ziel der Veranstaltung „Innovationszugang für Medizintechnologien in der GKV“, die am 6. März 2013 in Köln stattfand, war es, über die Nutzenbewertung im Allgemeinen und die Erprobungsregelung im Speziellen zu informieren, und den Herstellern einen Leitfaden an die Hand zu geben, um das komplexe Antragsprozedere erfolgreich durchführen zu können. Die Veranstaltung zeigte aber auch, dass in Bezug auf die Erprobungsregelung nicht nur bei den Herstellern, sondern bei allen Akteuren noch viele Fragen offen sind.

Ausgabe 04 / 2013

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