
G-BA legt Verfahren der Bewertung fest
05.04.2016 10:35
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte März die Verfahrensregelungen beschlossen, nach denen er zukünftig neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V bewerten wird. Mit dem Beschluss hat der G-BA fristgerecht die Grundlagen dafür geschaffen, dass er den neuen Gesetzesauftrag erfüllen kann.
Ausgabe 04 / 2016
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