Artikel der Specials:
Prävention des plötzlichen Herztods
Ausgabe 01 / 2020
Die „LifeVest“-Defibrillatorweste (Wearable Cardioverter-Defibrillator, WCD) wird Patienten mit einem Risiko, am plötzlichen Herztod (PHT) zu versterben, verschrieben – beispielsweise nach einem zuvor erlittenen Herzinfarkt oder neu diagnostizierter Herzinsuffizienz. Die Defibrillatorweste überwacht das Herz des Patienten kontinuierlich. Wird ein lebensgefährlicher Herzrhythmus erkannt, gibt das Gerät einen elektrischen Behandlungsschock ab, um den normalen Herzrhythmus wiederherzustellen. Patienten können mit Hilfe der „LifeVest“ ihr alltägliches Leben wie gewohnt weiterführen und haben gleichzeitig die Gewissheit, vor dem plötzlichen Herztod geschützt zu sein.
„Da merkt man erst, was guter Klang ausmacht“
Ausgabe 01 / 2020
Die Hörgerätemarke Signia, bis 2016 Siemens Hörsysteme, hat einen neuen prominenten Fan. Miroslav Nemec, bekannt als „Ivo Batic“ aus dem Münchner „Tatort“ trägt die neue Hörgerätegeneration „Signia Xperience“. Gleichzeitig engagiert er sich als Botschafter für gutes Hören für die Erlanger Hörgerätemarke.
Technologien als Lösungstreiber
Ausgabe 01 / 2020
Die Herausforderungen an die Gesundheitsversorgung der Zukunft sind immens:
BVMed fordert Strategieprozess aus einem Guss
Ausgabe 01 / 2020
Zum Jahreswechsel hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) angeregt, im Jahr 2020 einen neuen „MedTech-Dialog“ mit den Regierungsressorts Gesundheit, Wirtschaft und Forschung zu starten. Hintergrund ist, dass der im Koalitionsvertrag vorgesehene „Strategieprozess Medizintechnik“ unter Federführung des Forschungsministeriums aus Sicht des BVMed nach wie vor stockt. Zudem hat der BVMed kurz zum Jahresende zu den Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 26. Mai 2020 gilt, Stellung bezogen, sowie ein 7-Punkte-Positionspapier zum Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen vorgelegt.
Kinderwunsch: Zyklusschwächen besser erkennen
Ausgabe 10 / 2019
Der „OvulaRing“ hat ein neues Feature: Mit dem Cyclofertilogramm-Score (CFG-Score) rüstet VivoSensMedical den Fertilitätstracker auf und ermöglicht erstmals eine objektivierte, weder von der Frau noch durch den Arzt beeinflusste graphische Darstellung des weiblichen Zyklus. Diese kann laut Hersteller die Basis für eine personalisierte Kinderwunschbehandlung durch den behandelnden Gynäkologen darstellen. Der CFG-Score ermöglicht eine fünfstufige Klassifikation des Zyklusgeschehens und macht so eine mögliche Intervention noch besser sichtbar.
Achtung Markenrecht!
Ausgabe 10 / 2019
Beim Parallelimport von Arzneimitteln von einem EU- bzw. EWR- in einen anderen EU-bzw. EWR-Mitgliedstaat ergeben sich aus markenrechtlicher Sicht einige Fallstricke. Hintergrund ist, dass die zu importierende Ware in der Regel umgepackt werden muss, damit sie in dem jeweiligen Land in Verkehr gebracht werden darf. Diese Umverpackung stellt gegebenenfalls einen markenrechtlich relevanten Vorgang dar. Für Arzneimittel gelten in diesem Zusammenhang bereits seit einigen Jahren die durch den EuGH zur Frage der Erschöpfung des Markenrechts aufgestellten Grundsätze (EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996, Az.: C-427/93, C-429/93 und C-436/93). Werden die Kriterien des EuGH durch den Importeur beachtet, kann ein Markeninhaber grundsätzlich den weiteren Vertrieb eines aus einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat eingeführten Arzneimittels durch Dritte nicht untersagen. Eine Markenrechtsverletzung scheidet in diesem Fall aus. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kriterien des EuGH beim Parallelimport von Medizinprodukten gelten, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2018 (Az.: I ZR 165/15, Debrisoft II) konkretisiert.