Schritt zur Harmonisierung
22.04.2005 14:30
Eine zeitgemäße Liberalisierung der Werbeverbotsliste und einen Schritt zur europäischen Harmonisierung des deutschen Arzneimittelrechts sieht der BAH im Beschluss des Bundeskabinetts zur 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes.
Im Interesse des Informationsbedürfnisses des Bürgers sei besonders die Rücknahme des geplanten Werbeverbots für erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel zu begrüßen. Ein solches Verbot soll es jetzt nur noch für Werbung mit einem Hinweis auf die Erstattungsfähigkeit geben. Ebenfalls erfreulich ist aus Sicht des BAH, dass der einheitliche Pflichthinweis in seiner jetzigen Form nun wohl doch erhalten bleiben soll. Die ursprünglich diskutierten geschlechtsspezifischen Änderungen hätten „nur zu Verunsicherungen ohne erkennbaren Nutzen geführt".
22. April 2005