Urteil im Streit um Praxissoftware

09.12.2005 19:08
Das Landgericht Koblenz hat mit einem Urteil vom 18. Oktober 2005 einem Vertreiber von Praxissoftware untersagt, ein Programm-Modul zu installieren, mit dessen Hilfe direkt Gutscheine für die Versandapotheke DocMorris ausgedruckt oder Rezepte direkt an die Versandapotheke weitergeleitet werden können.

Bei einer Bestellung über die Versandapotheke konnten Patienten mit dem Gutschein eine Reihe von preislichen Vorteilen in Anspruch nehmen. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale sollte die ärztliche Autorität genutzt werden, um einer bestimmten Apotheke weitere Kunden zuzuführen. Das Landgericht Koblenz bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte dem Unternehmen die Verwendung seiner Praxissoftware. Es begründetet die Entscheidung mit den berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte, die Empfehlungen zu Gunsten Dritter ohne hinreichenden Grund verbiete. Eine besonders preiswerte Versorgung mit Medikamenten stelle keinen solchen Grund dar.

 

5. Dezember 2005

Editorial

Editorial_Peter_Stegmaier.jpg

Editorial 03/2023

Partnerschaftlich und
auf Augenhöhe …