
DocMorris Filiale muss schließen
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände teilte mit, mit der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage werde der Betrieb der Apotheke bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren unzulässig. Das Gericht folge nicht dem vom Saarländischen Ministerium gewählten Weg, deutsches Apothekenrecht unter Berufung auf europäisches Recht auszusetzen. "Dies ist ein wichtiger Etappensieg für die Apotheker und zugleich ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit", kommentierte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.
DocMorris-Chef Ralf Däinghaus sieht das Ganze anders: „Dies ist eine einsame Entscheidung eines Verwaltungsgerichts. Als wir den Versandhandel starteten, gab es zahlreiche Richtersprüche gegen uns. Am Ende haben wir uns doch durchgesetzt."
13. Juni 2006