EuGH-Urteil

12.12.2006 18:56
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil festgestellt, dass das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erstellung der OTC-Erstattungsliste gegen EU-Recht verstößt. Außerdem muss sich der G-BA in seinen sämtlichen Entscheidungen nach den Kriterien der Transparenzrichtlinie richten.

Nach Ansicht von Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer, hat das Urteil Folgen für die geplante Gesundheitsreform: „Nun werden sämtliche Verfahren des G-BA über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenkassen auf den Prüfstand müssen."

 

13. Dezember 2006

Editorial

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