FSA verhängt Strafe gegen Mitgliedsunternehmen
Der FSA hat dieses Verhalten beanstandet und eine Unterlassungserklärung von seinem Mitgliedsunternehmen gefordert. Zugleich wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Dieses wird im Wiederholungsfall fällig. Dabei handelt es sich um die nach der Vereinssatzung zulässige Höchststrafe, welche die 1. Instanz des FSA verhängen kann. Daneben wurde auch eine zusätzliche Strafe in gleicher Höhe verhängt, die sofort zur Zahlung fällig wird. Das Unternehmen hat diese Entscheidung zwischenzeitlich akzeptiert. „Das Verfahren zeigt, dass der FSA zeitnah und wirksam gegen Kodex-Verstöße vorgeht. Mit der Höhe der Strafe haben wir ein eindeutiges Signal gegeben, dass diese Form von Marketing nicht akzeptabel ist. Erfreulich ist aber auch, dass das betroffene Mitgliedsunternehmen sein Fehlverhalten einsieht und mit dem FSA bei der Aufklärung kooperiert", sagt Michael Grusa, Geschäftsführer des FSA und Spruchrichter 1. Instanz.
26. Februar 2008