Weiterer Etappensieg für USB-Technologie
Damit hat der Ärzteverband einen weiteren Teilsieg errungen, aber nicht viel mehr: Zwar wurde seitens der Bundesärztekammer in die Gesellschafterversammlung der gematik der Antrag eingebracht und verabschiedet, dass „dezentrale Speichermedien in der Hand des Versicherten“ zu prüfen sind. Dies wird laut Presseprecher Daniel Poeschkens bis zur übernächsten Jahreshauptversammlung anhand einer „konzeptionellen Bewertung für dezentrale Speichermedien“ auch getan. Wenn das Gutachten dann zum Schluss kommen sollte, dass vor allem die vom Gesetz gestellten Anforderungen bezüglich der Sicherheit eingehalten würden, wird auch bewertet, „ob es sinnvoll ist, solche Medien zu testen oder nicht“. Das heißt: Zum Zeitpunkt, zu dem die elektronische Gesundheitskarten längst ausgeliefert sein werden, beginnen die hierfür nötigen Feldtests. Es ginge laut Poeschkens doch nur um „eine Ergänzung für patientenbezogene Informationen“. Die Gesundheitskarte als Autentizifierungsmedium stünde ja nicht zur Diskussion — wodurch jeder GVK-Versicherte irgendwann vielleicht zwei Medien mit zum Arzt nehmen muss: die eGK und ein wie auch immer geartetes Speichermedium.
3. November 2008