Wettbewerbszentrale erwirkt EV gegen Bayerischen Hausärzteverband

09.04.2009 19:44
Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband erlassen (Entscheidung vom 07.04.2009, Az. 11HK O 6351/09 - nicht rechtskräftig). Gegenstand ist eine vom Bayerischen Hausärzteverband per Rundfax vom 6. März 2009 an seine Mitglieder herausgegebene Patienteninformation, mit der nach Auffassung der Wettbewerbszentrale Patienten zum Wechsel in die AOK veranlasst werden sollten.
Das Gericht hat nun dem Hausärzteverband untersagt, seinen Mitgliedern eine derartige Patienteninfo zur Verfügung zu stellen.

Die Vorgehensweise des Hausärzteverbandes wurde beanstandet, da die vorgeschlagene Patienteninfo nach Auffassung der Wettbewerbszentrale das Vertrauen des Patienten in den Arzt missbraucht. Zwar werde in der Patienteninfo um Verständnis dafür gebeten, dass der Arzt keine konkrete Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse geben dürfe. Allerdings liest sich aus Sicht der Patienten der Text im Weiteren so, als werde die AOK Bayern konkret vom Hausarzt empfohlen.

Das Landgericht bestätigte diese Auffassung mit der Begründung: „Der Tenor des Schreibens … überschreitet dabei auch die Grenzen einer legitimen Information über den Stand der Verhandlungen mit den verschiedenen Kassen über den Abschluss eines Hausarztvertrages. … Auf Grund des in besonderem Maße geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten steht zu besorgen, dass Patienten sich zu einem Krankenkassenwechsel gedrängt fühlen, um das Wohlwollen und die Zuwendung ihres Arztes nicht zu verlieren...“

 

9. April 2009

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