
Wettbewerbszentrale erwirkt EV gegen Bayerischen Hausärzteverband
Die Vorgehensweise des Hausärzteverbandes wurde beanstandet, da die vorgeschlagene Patienteninfo nach Auffassung der Wettbewerbszentrale das Vertrauen des Patienten in den Arzt missbraucht. Zwar werde in der Patienteninfo um Verständnis dafür gebeten, dass der Arzt keine konkrete Empfehlung für eine bestimmte Krankenkasse geben dürfe. Allerdings liest sich aus Sicht der Patienten der Text im Weiteren so, als werde die AOK Bayern konkret vom Hausarzt empfohlen.
Das Landgericht bestätigte diese Auffassung mit der Begründung: „Der Tenor des Schreibens überschreitet dabei auch die Grenzen einer legitimen Information über den Stand der Verhandlungen mit den verschiedenen Kassen über den Abschluss eines Hausarztvertrages. Auf Grund des in besonderem Maße geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten steht zu besorgen, dass Patienten sich zu einem Krankenkassenwechsel gedrängt fühlen, um das Wohlwollen und die Zuwendung ihres Arztes nicht zu verlieren...“
9. April 2009