EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot

19.05.2009 19:50
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Somit sind Apothekenketten auch in Zukunft unzulässig und nur approbierte Pharmazeuten dürfen weiterhin Apotheken besitzen. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes folgten in ihrem Urteil den Empfehlungen des Generalanwalts Yves Bot.

Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), zeigte sich nach dem Urteilsspruch erfreut: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker.“ Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte in einer Stellungnahme zum Urteil, dass die Bundesregierung begrüße, „dass der Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot bestätigt hat“. Denn die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichere in Deutschland, so Schmidt weiter, eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung.

 

19. Mai 2009

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