
Das Test-E-Rezept ist da
Dabei soll kein abrechnungsrelevanter Vorgang entstehen und es darf auch kein Medikament ausgegeben werden. Die gematik will mit dem Test-E-Rezept zahlreichen Wünschen aus der Fach-Community Rechnung tragen, in denen ein Test-E-Rezept gefordert wurde, um Abläufe im Praxisalltag auch ohne echte Patient:innen durchzuspielen.
Wie funktioniert das Test-E-Rezept?
Mit den fiktiven Testdaten der TK können Ärztinnen und Ärzte ein E-Rezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen. Für das Test-E-Rezept wird eine sogenannte Freitextverordnung ausgestellt, im Freitext der Verordnung trägt die ausstellende Ärztin oder der ausstellende Arzt das Wort „Test“ ein. Die Verordnung werde mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend könne das Test-E-Rezept ausgedruckt werden. Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, könne das Rezept nun zur Apotheke gebracht werden. Dort kann das E-Rezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Das Test-E-Rezept darf allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden. Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeige dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!
Alles weitere Informationen zum Test-E-Rezept und dessen Anwendung stellen wir hier zur Verfügung. (PDF 604KB)