Medikationskatalog schränkt Therapiefreiheit nicht ein
Eine der drei Säulen dieses Konzepts sei der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog könnten Ärzte abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. "Ärzte und Apotheker wollen keine Listenmedizin, sondern Evidenz-basierte Medizin. Dazu gehört die rationale Verordnung der Leitsubstanzen, soweit dies therapeutisch sinnvoll ist", sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA. Der geplante indikationsbezogene Medikationskatalog könne die Versorgungsqualität weiter verbessern und zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen.
Die zweite Säule des Zukunftskonzepts sei die Wirkstoffverordnung: Der Arzt wähle den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker wähle dann, entsprechend den gültigen Rabattverträgen oder anderen Regelungen, ein passendes Arzneimittel aus und gebe es an den Patienten ab. Die dritte Säule seidas Medikationsmanagement, dass für alle Versicherten angeboten werden soll, die dauerhaft fünf und mehr systemisch wirkende Medikamente benötigen.
"Es gibt die politische Absicht, die Idee des ABDA-KBV-Konzepts aufzugreifen. Wir begrüßen es sehr, dass das von der Ärzteschaft und uns erarbeitete Konzept in das GKVVersorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden soll. Wir sind überzeugt, dass unser Zukunftskonzept funktioniert und wollen dies gerne erproben", sagt Schmidt.