
Medikationskatalog torpediert Rabattverträge nicht
"Bevor Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg ein Interview gibt und Konzepte kritisiert, sollte er diese zumindest richtig lesen," sagt Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das Zukunftskonzept ist durchdacht und praktikabel. Wir werden hier absichtlich von jemandem missverstanden, der keine Argumente gegen unser Zukunftskonzept findet."
Die ABDA und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben in ihrem Zukunftskonzept Vorschläge dazu gemacht, wie die Arzneimittelversorgung verbessert werden kann. Eine Bestandteil dieses Konzepts ist der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog können Ärzte abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Der Arzt wählt den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker wählt dann - entsprechend der gültigen Rabattverträge oder anderer Regelungen - ein passendes Arzneimittel aus und gibt es an den Patienten ab. Die ärztliche Therapiefreiheit werde durch den Medikationskatalog nicht eingeschränkt.