PHOENIX erwirkt einstweilige Verfügung
Das Landgericht Mannheim hat am vergangenen Freitag der einstweiligen Verfügung stattgegeben. PHOENIX hatte ihren Eilantrag unter anderem auf vertragliche Vereinbarungen mit Novartis und den öffentlich-rechtlichen Belieferungsanspruch der pharmazeutischen Großhändler zur Sicherung der Arzneimittelversorgung nach dem Arzneimittelgesetz gestützt.
PHOENIX, die als Marktführer im Pharmahandel mehr als 10.000 Apotheken mit Arzneimitteln versorgt, wird in Deutschland von Novartis seit Mitte November nicht mehr beliefert. Das Ziel ist die schnellstmögliche Wiederaufnahme der Belieferung durchzusetzen. PHOENIX wird ihre Kunden über den Fortgang laufend informieren.