
Regierung will Pharmawerbung erlauben
Selbst das bislang strikte Verbot zur Verwendung von Patientenschicksalen in Kampagnen soll gelockert werden. Dies berichtet der Branchendienst "Apotheke Adhoc" unter Berufung auf ein internes Eckpunktepapier aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die "Wiedergabe von Krankengeschichten, der bildlichen Darstellung oder Bezugnahmen auf Äußerungen Dritter" soll nur noch verboten sein, wenn sie in "missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt", heißt es in dem Papier. Auch für "Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage" soll, laut "Apotheke Adhoc", künftig kein Werbeverbot mehr gelten. Ein Teil der Lockerungen gehe auf eine EU-Richtlinie beziehungsweise europäische Rechtssprechung zurück. So sollen Hersteller Beipackzettel künftig ins Internet stellen dürfen.