ABDA: schlechte AOK-Rabattverträge führen zu Chaos

23.08.2011 11:50
Die ABDA moniert, dass seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattverträge immer noch einige Hersteller, die von der AOK Zuschläge bekommen haben, nicht lieferfähig seien. Das hieße faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert. Trotzdem müssten Apotheken zigtausende AOK-Patienten in dieser Situation versorgen.

Die Apotheken hätten wirkstoffgleiche Arzneimittel gesucht, abgegeben und damit den Patienten versorgt. „Um solche Situationen zu klären und damit weder Patienten noch Apotheken als Betroffene unter den teils katastrophalen Lieferausfällen der AOK-Partner zu leiden hatten, vereinbarten die AOK und der Deutsche Apothekerverband (DAV) e.V. eine sogenannte Friedenspflicht“, heißt es in einer Meldung der ABDA.

DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Richtig ist, dass wir solche Fälle mit den Krankenkassen klären müssen. Wenn fehlerhaft dokumentiert wird, muss das korrigiert und klargestellt werden. Das ist bereits in Gesprächen zwischen AOK und DAV, aber auch durch Mitteilungen der Apothekerverbände und auch durch den Einsatz der Apothekenrechenzentren längst geklärt. Es ist und bleibt dennoch grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern abschließt, die nicht eine einzige Packung liefern können - und am Ende die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden."

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