
Urteil gegen Stada: Werbeaussage für Histamin-Tablette „Daosin“ ist laut Gericht unzulässig
Das im Internet verbreitete Werbeversprechen von Stada für sein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „DAOSIN-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins.“ Die Tabletten enthalten das Enzym Diaminoxidase (DAO), das auch natürlich in unserem Darm gebildet wird. Es spaltet den Botenstoff Histamin und verhindert so dessen Aufnahme in den Blutkreislauf. Allerdings ist die Wirksamkeit von DAO-Tabletten bei einer Histaminintoleranz wissenschaftlich umstritten. Entsprechend gibt es in der Liste der EU-weit zugelassenen Gesundheitsaussagen (Health Claims) auch noch keinen Eintrag dazu.
Für die Verbraucherzentrale NRW stand somit nach der Prüfung einer Verbraucherbeschwerde schnell fest, dass die Werbeaussage für das Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig sei. Allerdings hielt der Hersteller dagegen: Es handele sich dabei nicht um eine gesundheitsbezogene, sondern um eine technische Angabe. Über diese Frage hatte das Landgericht Frankfurt/Main zu entscheiden und bestätigte die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, dass es sich um eine unzulässige Werbeaussage mit Gesundheitsbezug handelt: „Denn der menschliche Darm ist kein Reagenzglas, in dem sich irgendeine Reaktion losgelöst vom Körper vollzieht.“ Gegen das Urteil (Az. 3-12 O 28/22) wurde Berufung eingelegt.
Bei Verdacht auf Histaminintoleranz rät Gesa Schölgens, Leiterin von „Faktencheck Gesundheitswerbung“, einem Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz: „Statt auf Verdacht Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen Wirkungsversprechen zu schlucken, sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“ Denn es gibt keine verlässliche Methode, um eine Histaminintoleranz eindeutig zu diagnostizieren.