„Nicht über den Placebo-Effekt hinaus“?

01.07.2019 11:35
In der Satiresendung „Neo Magazin Royale“ (ZDF neo) vom 13.06.2019 beschäftigte sich Moderator Jan Böhmermann gewohnt bissig mt dem Thema Homöopathie. Anlass dafür war, dass das Unternehmen Hevert-Arzneimittel von der Medizinerin Natalie Grams eine Unterlassungserklärung gefordert hatte. Sie sollte ihre Behauptung, homöopathische Arzneimittel wirkten „nicht über den Placebo-Effekt hinaus“, zukünftig nicht mehr öffentlich wiederholen. Grams lehnte die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ab und machte den Vorgang stattdessen öffentlich. Kritiker warfen dem Unternehmen daraufhin den Versuch vor, mit juristischen Schritten die Meinungsfreiheit und wissenschaftliche Erkenntnisse zu unterdrücken. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach gar von einer „Frechheit“. Gegen diese Vorwürfe wehrt sich Hevert-Geschäftsführer Mathias Hevert im Gespräch „Pharma Relations“.

>> Herr Hevert, Anlass des homöopathie-kritischen Beitrags im „Neo Magazin Royale“ war die Unterlassungserklärung, die Sie von Natalie Grams gefordert hatten. Streitpunkt ist die Aussage, Homöopathika wirkten nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Könnten Sie grundsätzlich etwas dazu sagen, wie Homöopathika zugelassen werden und in welcher Form die Wirksamkeit nachgewiesen werden muss? Geschieht dies in vergleichbarer Form zu anderen Arzneimitteln?
In Deutschland werden Arzneimittel erst dann in Verkehr gebracht – egal ob chemische, homöopathische oder pflanzliche – wenn sie zuvor behördlich, zum Beispiel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen bzw. registriert worden sind. Vom BfArM werden Unbedenklichkeit, Qualität und für eine Zulassung auch Wirksamkeit auf Basis des eingereichten wissenschaftlichen Erkenntnismaterials geprüft.
Tatsächlich unterscheiden sich die Anforderungen des Wirksamkeitsnachweises für homöopathische und für konventionelle Arzneimittel. Bei den homöopathischen Arzneimitteln unterscheiden sich die erforderlichen Nachweise wiederum je nach Schwere der Erkrankung und danach, ob eine Indikation angegeben wird. Bei zugelassenen homöopathischen Medikamenten ist ebenso ein evidenzbasierter Wirksamkeitsnachweis für eine bestimmte Indikation zu erbringen.

Auf sueddeutsche.de ist zu lesen, für Homöopathika würden Sonderregeln gelten, diese müssten „meist nicht zugelassen, sondern lediglich registriert werden“. Falls ein homöopathisches Mittel beanspruche, gegen ein bestimmtes Leiden zu helfen, sei zwar eine Zulassung nötig. Dabei vertraue das Arzneimittelgesetz aber den Herstellern. Es kämen nicht die üblichen wissenschaftlichen Standards der Medikamentenzulassung zum Tragen, wie etwa umfassende randomisierte Studien an Probanden. Es handele sich vielmehr um einen sogenannten „Binnenkonsens“ – die Homöopathen würden sich quasi selbst bescheinigen, dass ein Mittel wirke, zum Beispiel ausgehend vom „Homöopathischen Arzneibuch“.

Bei den nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln muss der Hersteller die therapeutische Wirksamkeit nach dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse begründen. Das bedeutet, dass auch die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen homöopathischen Arzneimittel ihre Wirksamkeit in den behaupteten Anwendungsgebieten nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin belegen müssen. In nachstehender Reihenfolge werden Wirksamkeitsnachweise nach den Leitlinien der evidenzbasierten Medizin beurteilt, nämlich
klinische Prüfungen nach dem aktuellen Stand des Wissens (= höchste Evidenz),
hochwertige Studien ohne Randomisierung,
methodisch hochwertige experimentelle Studien und
mehr als eine methodisch hochwertige nicht experimentelle Studie sowie
Meinungen und Publikationen von angesehenen Autoritäten aufgrund deren klinischer Erfahrung (Expertenkommissionen).
Die Anforderungen für den Evidenznachweis bei Indikationen für schwerwiegende Erkrankungen sind allgemein höher als für weniger schwere Erkrankungen. Das erwähnte „Homöopathische Arzneibuch“ enthält im Übrigen keine Aussagen zur Wirksamkeit, sondern beschreibt in allen Einzelheiten die Herstellung und Prüfung homöopathischer Arzneimittel, um eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen.

Frau Grams hat sich meines Wissens nach gar nicht konkret auf die Produkte der Firma Hevert bezogen. Warum fühlten Sie sich dennoch aufgerufen, sozusagen stellvertretend für die Branche juristische Schritte einzuleiten?
Da homöopathische Arzneimittel neben pflanzlichen und schulmedizinischen Präparaten einen wichtigen Teil des breiten Hevert-Sortiments darstellen, fühlen wir uns bereits seit der Firmengründung 1956 eng mit der durch Pastor Emanuel Felke begründeten Komplexmittel-Homöopathie verbunden. Seit Monaten beobachten wir, wie die Homöopathie von Meinungsbildnern in den Sozialen Medien, der Presse und dem Fernsehen undifferenziert und ohne wissenschaftliche Grundlage denunziert wird. In Großbritannien wurden bereits einflussreiche Lobbygruppen aktiv, um die Homöopathie als Ganzes und ohne differenzierte Betrachtung der Datenlage zu verunglimpfen. Mit ihren Bemühungen schafften sie es sogar, die Politik zu gesetzlichen Einschränkungen des Feldes zu drängen. Um ähnliches in Deutschland – dem Mutterland der Homöopathie – zu verhindern, geht Hevert entschlossen gegen ungerechtfertigte und nicht fundierte Diskreditierungen der Homöopathie durch Lobbygruppen und andere Meinungsbildner vor.
Denn Homöopathie ist ein integraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und Menschen wird durch Homöopathie nachweislich geholfen. Dementsprechend können wir keinerlei Verständnis dafür aufbringen, dass unbeteiligte institutionalisierte Gruppierungen aktiv und verallgemeinernd eine Einschränkung des homöopathischen Tätigkeitsfeldes fordern. Zudem finden wir es sehr bedenklich, dass eine Vielzahl der in den Medien als neutral beschriebenen und zitierten Experten eindeutig nicht unabhängig ist, sondern enge Verbindungen zu dem institutionalisierten Informationsnetzwerk Homöopathie INH hat, welches eine klar voreingenommene Haltung gegenüber der Homöopathie vertritt.
Fast alle der von Jan Böhmermann im „Neo Magazin Royale“ gezeigten Experten, zum Beispiel Dr. Norbert Aust und Dr. Christian Lübbers sind Mitglieder des INH, die von Hevert-Arzneimittel abgemahnte Frau Grams ist keine praktizierende Ärztin, sondern Leiterin des INH und Kommunikations-Managerin der Skeptiker-Organisation GWUP, der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften. Diese selbst ernannten Skeptiker möchten nicht informieren und nicht mehr diskutieren. Sie halten alles für längst gesagt und bewiesen und möchten die Homöopathie einfach nur noch abschaffen, weshalb Hevert öffentlich Stellung gegen sie bezogen hat. Hierbei verletzten sie die Grundsätze des Skeptizismus, welcher zwar herrschende Meinungen anzweifelt, jedoch selbst keine vorgefertigte Meinung vertritt.
Die GWUP unterstützt auch einen Feldzug gegen Ärzte für Naturheilverfahren und Heilpraktiker, welche neben Apotheken sehr wichtige Kundengruppen für uns darstellen. Wir fühlen uns verpflichtet unsere Kunden vor den Angriffen dieser Gruppierungen zu schützen.

Als Beispiele für die Wirksamkeit „nicht über ein Placebo hinaus“ wurde im „Neo Magazin Royale“ ein Ausschnitt aus „Spiegel TV“ gezeigt, in dem aus einer einprozentigen Kochsalzlösung durch Potenzierung – der sogenannten Verschüttelung – das Medikament „Natrium Chloratum C1“ hergestellt wurde. Ist diese Darstellung nach der homöopathischen Lehre richtig?
Als Betriebswirt kann ich hierzu keine fundierte Aussage machen.

In der Sendung vermischte der Moderator Jan Böhmermann zwei unterschiedliche homöopathische Arzneimittel in Globuli-Form, „Belladonna C30“ („gegen Fieber und starke Schmerzen“) und „Bryonia C1000“ („gegen Entzündungen der inneren Häute“). Anschließend behauptete Böhmermann, es gebe keine bekannte wissenschaftliche Methode, die beiden Medikamente noch voneinander unterscheiden zu können. Ist diese Aussage richtig?
Als Betriebswirt kann ich auch hierzu keine fundierte Aussage machen.

In einem Einspieler sagt Dr. Christian Lübbers vom Informationsnetzwerk Homöopathie sinngemäß, dass es falsch sei, Naturheilkunde und Homöopathie gleichzusetzen, denn der größte Unterschied sei, dass die Naturheilkunde „mit real vorhandenen Wirkstoffen oder Einflüssen“ arbeite, was potenziell wirksam sein könne, während die Homöopathie in Hochpotenzen „ohne jegliche Arzneimittelwirkstoffe“ arbeite, so dass auch „keine große Wirkung“ zu erwarten sei. Wie kommentieren Sie diese Aussage?
Unter dem Begriff Naturheilkunde werden verschiedene Methoden zusammengefasst, die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung aktivieren – entweder durch in der Natur vorkommende Mittel oder durch Reize und die natürlichen, körpereigenen Reaktionen darauf.
Hevert-Arzneimittel definiert „Naturheilkunde“ in Anlehnung an die übliche Begriffsdefinition, wie sie beispielsweise im „Lehrbuch Naturheilverfahren“ der Herausgeber Karin Kraft und Rainer Stange zu finden ist. Zur Naturheilkunde gehören dabei insbesondere eine Reihe von nicht-medikamentösen Therapien – die Naturheilverfahren – sowie die Therapie mit natürlichen Substanzen bzw. Arzneimitteln, den Naturheilmitteln. Da Homöopathie überwiegend mit Stoffen aus der Natur arbeitet, sehen wir sie als Teil der Naturheilkunde. In den Hevert-Komplexmitteln sind überwiegend niedrige Potenzen (wenig verdünnte homöopathische Arzneimittel) oder Urtinkturen (unverdünnte homöopathische Arzneimittel) enthalten. Diese enthalten nachweisbare Konzentrationen an Wirkstoffen.
Hevert-Komplexmittel sind zudem fast ausschließlich mit medizinischen Anwendungsgebieten (Indikationen) zugelassen, d.h. die Wirksamkeit der Arzneimittel für diese Anwendungsgebiete wurde gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wissenschaftlich nachgewiesen. Sie eignen sich besonders für den Einsatz in der Selbstmedikation oder die Empfehlung durch nicht klassisch homöopathisch ausgebildete Fachkreise. Registrierte homöopathische Arzneimittel ohne Indikation dagegen, werden vor allem von klassisch ausgebildeten Homöopathen, darunter über 6.000 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie, eingesetzt und bilden wichtige therapeutische Werkzeuge in der täglichen Praxis.

Im „Neo Magazin Royale“ wurde auch Cornelia Bajic, Vorsitzende des Deutscher Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), wie folgt zitiert: „Tatsächlich wissen wir bislang nicht, wie die Wirkung funktioniert. Und deswegen ist Forschung sicherlich auf diesem Gebiet ganz dringend geboten.“ Wie beurteilen Sie diese Aussage?
Während es zahlreiche Nachweise für die spezifische Wirkung, englisch „efficacy“, sowie für die therapeutische Wirksamkeit, englisch „effectiveness“ von homöopathischen Arzneimitteln gibt – einen guten Überblick über die Studienlage bietet die Literaturdatenbank CAMQuest (https://www.cam-quest.org/de) sowie der WissHom Forschungsreader (https://www.homoeopathie-online.info/wp-content/uploads/Der-aktuelle-Stand-der-Forschung-zur-Hom%C3%B6opathie-2016-WissHom.pdf) – sind die Wirkmechanismen, englisch modes of action, noch nicht ausreichend erforscht. Einiges deutet jedoch darauf hin, dass elektromagnetische Effekte eine Rolle spielen.
Aus diesem Grund unterstützen wir als Unternehmen auch die Forschung im Bereich der Homöopathie, wie es auch das Londoner Homeopathy Research Institute tut. Wir sehen eine große Notwendigkeit qualitative, hochwertige Forschung in der Homöopathie zu fördern, damit diese Fragen beantwortet werden können. Entsprechend fordern wir die Einrichtung von Lehrstühlen an Universitäten, das Entstehen von Forschungszentren sowie eine öffentliche Forschungsförderung für Homöopathie. Gesundheitsforschung muss ein öffentliches Interesse sein und kann nicht nur eine Frage von Einzelinvestitionen sein.
Es ist jedoch keine Besonderheit, dass der Wirkmechanismus eines nachweislich wirksamen Medikaments noch nicht bekannt ist – dies ist auch in der Schulmedizin eine bekannte Situation. Der genaue Wirkmechanismus von Paracetamol zum Beispiel ist bis heute nicht abschließend geklärt. Die Wirksamkeit wird dadurch allerdings nicht in Frage gestellt.
Der Stand der Forschung bezüglich der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneien bzw. Therapieverfahren ist deutlich besser, als es von Kritikern oftmals behauptet wird. Es gibt circa 300 klinische Studien, von denen eine Vielzahl positive Ergebnisse aufwies und für die Wirksamkeit der Homöopathie spricht. Gerade wir als Hersteller wissen wie wichtig es ist, die bereits erzielten positiven Ergebnisse aufzugreifen, zu verifizieren und auszuweiten, und die Wirkungsmechanismen genauer zu erforschen und durch geeignete Theorien zu erklären.

Dr. Christian Lübbers vom INH sagt auch, ein homöopathisch behandelnder Arzt, der einem Selektivvertrag beigetreten ist, könne etwa 160 Euro pro Patient und Quartal mehr verdienen als ein kassenärztlich behandelnder Arzt. Es gebe also einen finanziellen Anreiz, Homöopathika zu verschreiben. Ist diese Aussage richtig?
Ich bitte um Verständnis, dass die Vergütung von Ärzten nicht unser Wirkungsfeld berührt und wir an dieser Stelle an die Krankenkassen verweisen.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist nach Meinung von Natalie Grams ein „Versuch, Homöopathie-Kritiker mundtot zu machen“. Was sagen Sie dazu?
Als Familienunternehmen mit einer über 60-jährigen Geschichte verstehen wir Wahl- und Meinungsfreiheit als demokratische Grundrechte. Nach unserem Verständnis gehören dazu auch Therapiefreiheit und -vielfalt in der Medizin. Als solches begrüßen wir eine wissenschaftlich fundierte und faktenbasierte Diskussion zu jeder Zeit, denn wir erachten homöopathische Arzneimittel als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir gegen falsche Tatsachenbehauptungen, die Menschen verunsichern, die mit homöopathischen Arzneimitteln therapiert werden, vorgehen und im Sinne dieser um Richtigstellung bemüht sind. So, wie es in allen anderen Lebens- und Industriebereichen auch der Fall ist, wenn Falschaussagen öffentlich getätigt werden.

Angesichts der hohen Wellen, die die geforderte Unterlassungserklärung geschlagen hat, und der vielen negativen Reaktionen – der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach auf Twitter von einer „Frechheit“ – werden Sie gegen Frau Grams klagen, wenn sie die betreffende Aussage wiederholt, bzw. gegen Dritte, die sich in dieser Form äußern, in ähnlicher Weise vorgehen? Oder halten Sie die geforderte Unterlassungserklärung im Nachhinein für einen Fehler?
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu laufenden juristischen Vorgängen keine Aussagen machen.

Herr Hevert, vielen Dank für das Gespräch. <<

Ausgabe 07 / 2019

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