Frühe Mühe hat sich gelohnt
03.02.2014 17:15
Mitte 2012 berichtete „Pharma Relations“ über die Umsetzung der EU-Fälschungsrichtinie (2011/62/EU). Diese verpflichtet Unternehmen dazu, alle Arzneimittel mit einem Sicherheitsmerkmal zu versehen, mit dem die Echtheit geprüft werden kann. Zum damaligen Zeitpunkt war die Frage, ob ein End-to-End-Verfahren oder eine Track&Trace-Lösung zur Pflicht wird, noch ungeklärt. Dies wird die Europäische Kommission in delegierten Rechtsakten Ende 2014 festlegen. Seit Anfang 2013 läuft in Deutschland bereits die Initiative securPharm, die eine End-to-End-Verifikation per Data-Matrix-Code erprobt – mit Erfolg. Das hat auch die Europäische Kommission bereits wohlwollend zur Kenntnis genommen, und die Zeichen stehen gut, dass sie diese Lösung als ausreichend akzeptieren wird.
Ausgabe 02 / 2014
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