Das Register nimmt seinen Betrieb schrittweise in mehreren Stufen auf. In einer ersten Stufe ab März 2024 wird ermöglicht, dass die Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register hinterlegt werden kann. Allerdings könnten die Entnahmekrankenhäuser Erklärungen nur dann suchen und abrufen, wenn sie bereits vollständig an das Register angebunden sind. Dies sei bislang noch nicht bei allen Entnahmekrankenhäusern der Fall.

Bis spätestens 1. Juli 2024 sollen die Entnahmekrankenhäuser in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 gehe der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe. Um sicher zu sein, dass der erklärte Wille im Ernstfall auch während dieses Übergangszeitraums verlässlich berücksichtigt wird, sollten die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentiert werden. Ein Organspendeausweis kann hier kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden, erklärt die BZgA. Das schaffe zusätzlich Klarheit und Sicherheit.

"Der Start des Organspende-Register ist ein wichtiger Meilenstein, um mehr Organspende möglich zu machen. Zum ersten Mal besteht damit auch die Möglichkeit, online seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen. Dies ermöglicht den Ärztinnen und Ärzten, auf schnelle und zuverlässige Weise die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Im Ernstfall werden die Angehörigen von einer schweren Entscheidung entlastet, da eine im Register dokumentierte Entscheidung Klarheit und Sicherheit bietet. Deshalb lautet mein dringender Appell: Fassen Sie eine Entscheidung zur Organspende und halten Sie diese im Register fest!", erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. 

Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ergänzt: "Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten des Organspende-Registers werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können. Das BfArM wird jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen."