Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, der Patienten- und Pflegebeauftragte der Staatsregierung, die Bayerische Landesärztekammer, führende Pflegekassen sowie weitere Institutionen und Organisationen unterstützen die Aufklärungskampagne 

Im vergangenen Jahr waren 53 Prozent aller Pflegeanträge beim Medizinischen Dienst Bayern Erstanträge. Jeder fünfte davon wurde abgelehnt. Das liege unter anderem daran, dass in vielen Fällen das Wissen über Pflegebedürftigkeit fehle. Eine bayernweite Untersuchung bestätigt dies. Demnach ließen ssen sich drei Viertel aller Antragsteller im Freistaat vor der Antragstellung nicht beraten.

„Unsere Kampagne richtet sich gezielt an Menschen mit beginnendem Hilfebedarf und deren Angehörige. Viele Menschen sind verunsichert, was Pflegebedürftigkeit bedeutet oder ab wann jemand als pflegebedürftig gilt. Hier setzen wir an: Wir beraten, klären auf und unterstützen. Unser Ziel ist es, dass die Menschen die Versorgung erhalten, die sie benötigen“, erklärt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.

Die Kampagne „Pflegebedürftig!?“ umfasst verschiedene Informationsmaterialien und Aktionen. Für die Aufklärungskampagne wurden/werden unter anderem:

  • Informationsflyer gestaltet und an die Versicherten – auch über Kooperationspartner – verteilt,
  • Gastbeiträge und Interviews in Fachmagazinen veröffentlicht,
  • die offizielle Homepage pflegeberatung-bayern.deeinem Relaunch unterzogen,
  • Social-Media-Aktionen entwickelt und
  • Veranstaltungen geplant.

Claudia Wöhler betont: „Diese Kampagne ermutigt dazu, aktiv zu werden und sich über unsere Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Alle Aktionen und Materialien leiten die Hilfesuchenden zu unseren Fachexpertinnen und Fachexperten am Telefon – dorthin, wo ihnen schnell und unbürokratisch geholfen wird.“

Bayerns Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, erklärt: „Sehr gerne unterstütze ich die Kampagne ‚Pflegebedürftig!?‘ des Medizinischen Dienstes Bayern. Wenn die Frage einer möglichen Pflegebedürftigkeit im Raum steht, wissen viele Betroffene und ihre Angehörigen nicht, welche Kriterien für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung gelten. Denn die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die nicht jeden denkbaren Hilfebedarf abdeckt. Falsche Erwartungen und Enttäuschungen über abgelehnte Anträge sind damit quasi vorprogrammiert. Umso wichtiger ist das Beratungsangebot des Medizinischen Dienstes Bayern. Ich empfehle deshalb allen Betroffenen: Nutzen Sie das Angebot des Medizinischen Dienstes Bayern, lassen Sie sich beraten!“

Neben dem Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und dem Landesamt für Pflege haben sich auch führende Pflegekassen wie die AOK Bayern, die Barmer, die DAK, die BKK, die TK und die KKH angeschlossen. Dazu kommen Institutionen wie die Technische Hochschule Deggendorf, das Universitätsklinikum Erlangen und die Bayerische Landesärztekammer. Eine komplette Liste ist unter www.pflegeberatung-bayern.de veröffentlicht.