Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) begrüße das erklärte Ziel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Fehlgebrauch und missbräuchliche Verschreibungspraktiken im Bereich Medizinalcannabis wirksam einzudämmen, ausdrücklich, betont die Vorstandvorsitzende des Verbands, Antonia Menzel. Denn eine sichere, medizinisch verantwortungsvolle und rechtskonforme Patientenversorgung liegt im gemeinsamen Interesse von Gesetzgeber, Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie.
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolge dieses Ziel jedoch nicht mit der erforderlichen Differenzierung. „Anstatt gezielt gegen unseriöse Anbieter und klar rechtswidrige Praktiken vorzugehen, sieht der Entwurf pauschale Einschränkungen vor, die die gesamte legale Versorgungsstruktur beträfen“, so Menzel. In der aktuellen Ausgestaltung würde dies ihrer Meinung nach erhebliche negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie auf den verantwortungsvoll agierenden Teil der Medizinalcannabis-Branche haben. Daher sei aus Sicht des BPC eine klare regulatorische Differenzierung zwingend erforderlich, und zwar zwischen unseriösen Plattformen, die unter Umgehung einer ärztlichen Konsultation mittels anonymer Fragebögen oder automatisierter Prozesse Verschreibungen ermöglichen, und medizinisch verantwortungsvoll betriebenen Telemedizinplattformen, auf denen approbierte Ärztinnen und Ärzte auf Grundlage einer sorgfältigen Anamnese, strukturierter Befunderhebung und persönlicher digitaler oder analoger Konsultation Therapien anbieten. „Der aktuelle Gesetzentwurf nimmt diese Differenzierung nicht vor und schießt damit über das Ziel hinaus.“
Statt gezielt Missbrauchsstrukturen zu adressieren, werde die gesamte reguläre Versorgung in Mithaftung genommen. Der BPC appelliere daher an den Gesetzgeber, die geplanten Änderungen am MedCanG sachlich nachzuschärfen. Ziel müsse es sein, unseriöse Anbieter wirksam zu regulieren und zugleich Versorgungssicherheit, ärztliche Therapiehoheit und Innovationsfähigkeit im Bereich Medizinalcannabis zu erhalten.
■ Missbrauch eindämmen und Patientenschutz stärken
Natürlich gebe es einige wenige unseriöse Anbieter mit klar rechtswidrigen Praktiken, die eine negative Auswirkung auf die gesamte Branche und die Wahrnehmung von Medizinalcannabis als seriöse Therapieoption hätten, betont die BPC-Vorstandsvorsitzende. Hier bedürfe es einer Anpassung des MedCanG, um Missbrauch einzudämmen und zugleich den Patientenschutz zu stärken. Ein verpflichtendes persönliches Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin, ob videobasiert, in der Praxis oder per Hausbesuch, sei aus Sicht des BPC sinnvoll – gerade bei einer erstmaligen Konsultation. Außerdem sollten bereits bestehende Rechtsmittel noch konsequenter angewandt werden, um rechtswidrige Praxen zu sanktionieren. Denn es sei offensichtlich, dass einige unseriöse Anbieter, teils ungestraft, gegen bestehendes Recht verstoßen.
Das sieht auch Tobias Bosse, CMO der Leipziger Grünhorn Gruppe, so. Diese ist auf vielfältige Weise im Medizinalcannabis-Markt aktiv: Die Grünhorn Apotheke gehört zu den größten Anbietern von Medizinalcannabis in Deutschland, canymed ist ein pharmazeutischer Großhandel für medizinisches Cannabis und versorgt bundesweit Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser, CanDoc ist eine digitale Plattform zur Vermittlung von ärztlichen Beratungen im Bereich Medizinalcannabis und die Schurer Pharma & Kosmetik GmbH (SPK) bietet automatisierte Fulfillment- und Logistikdienstleistungen für Apotheken an, die Cannabisprodukte vertreiben.
Bosse sagt, der Zugang zu Medizinalcannabis sei nicht pauschal „zu einfach“, sondern sehr unterschiedlich geregelt. Es gebe Marktteilnehmer, deren Geschäftsmodelle berechtigte Kritik ausgelöst haben und die erheblich dazu beigetragen hätten, dass telemedizinische Angebote im Bereich Medizinalcannabis pauschal infragegestellt und teilweise dämonisiert würden. „Diese Realität darf man nicht ausblenden; und auch die Politik konnte hier nicht dauerhaft die Augen verschließen. Gleichzeitig wäre es falsch, aus problematischen Einzelbeispielen zu schließen, dass Telemedizin als Versorgungsform grundsätzlich ungeeignet ist“, betont Bosse. Es gebe durchaus Wege, medizinische Cannabistherapien telemedizinisch qualitätsgesichert, gesetzeskonform und ärztlich verantwortungsvoll umzusetzen – insbesondere für chronisch erkrankte Patient:innen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in unterversorgten Regionen. „Wir begrüßen daher eine Überarbeitung des MedCanG ausdrücklich, wenn sie darauf abzielt, unseriöse oder gesetzwidrige Anbieter wirksam vom Markt auszuschließen, ohne den Zugang für Patient:innen nahezu vollständig zu unterbinden oder erheblich zu erschweren. Regulierung sollte differenzieren, nicht pauschalisieren.“
■ „Gravierende Folgen“
Nach Meinung von Antonia Menzel hätte die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in seiner jetzigen Form gravierende Folgen. Die Medizinalcannabis-Branche sei noch jung, aber stark wachsend. Derzeit hingen rund 15.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von ihr ab. Für das Jahr 2025 seien Umsätze von mindestens 1 Milliarde Euro inklusive der Wertschöpfung in Apotheken erwirtschaftet worden – und allein aus Umsatz- und Mehrwertsteuer ergäben sich rund 200 Millionen Euro Steuereinnahmen. Zudem investierten mehrere pharmazeutische Cannabinoidunternehmen derzeit zweistellige Millionenbeträge in Produktions- und Qualitätsinfrastrukturen in Deutschland. „Ein umfassendes Verbot von Telemedizin und Versand würde diese Entwicklung abrupt abbremsen, Investitionssicherheit zerstören und Deutschland als Standort für pharmazeutische Cannabinoidprodukte nachhaltig schwächen“, warnt der BPC.
Tobias Bosse weist daraufhin, dass eine Verschärfung des MedCanG nicht nur Patient:innen treffen, sondern die Versorgung in der Fläche beschädigen würde. „Ein Versandverbot etwa würde bedeuten: Menschen, die heute sicher und reguliert über Online-Apotheken versorgt werden, müssten lange Fahrtzeiten auf sich nehmen oder verzichten. Das träfe besonders chronisch Erkrankte und vulnerable Gruppen.“

Antonia Menzel (BPC – Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. )
und Tobias Bosse (Grünhorn Gruppe).
Quellen: Sanitiy Group/Maximilian König, Grünhorn Gruppe
Für Grünhorn als Versorgergruppe hieße das, man müsste regionale Kompensationsmodelle entwickeln, gleichzeitig aber mit einer massiven Reduktion von Effizienz und Wirtschaftlichkeit umgehen. „Unser Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen, nicht sie zu verwalten. Doch genau das droht, wenn gesetzliche Vorgaben an der Praxis vorbeigehen“, so Bosse. Er zitiert eine Patientin, die ein Gesicht der kürzlich gestarteten Kampagne „Meine Therapie. Meine Stimme“ (siehe Seite 12) ist: „Wir schaffen ein Umdenken – und jetzt soll alles wieder zurückgedreht werden? Für uns Patienten wäre das eine Katastrophe“, betont Lisa Böhle, die seit einer Sepsis-Erkrankung mit lebensverändernden Folgen durch medizinisches Cannabis wieder zurück ins Leben gefunden hat.
■ Aufklärung wird noch wichtiger
Sollte das MedCanG tatsächlich verschärft werden, würde es vor dem Hintergrund der Ergebnisse zweier Umfagen von DocCheck Research und Bloomwell Group, nach denen viele Ärzte starke Vorbehalte gegenüber der Verordnung von Cannabis haben (siehe Seite 8/9), wohl noch wichtiger, HCPs über Cannabis als Arzneimittel aufzuklären und auf diese Weise Berührungsängste abzubauen. Denn obwohl medizinisches Cannabis ein vielversprechendes Behandlungspotenzial für zahlreiche Indikationen bereithalte, sei die Stigmatisierung der Therapie nach wie vor ein großes Problem, so Menzel. Sowohl der BPC als auch seine Mitgliedsunternehmen setzten sich daher aktiv für Entstigmatisierung, Aufklärung, Weiterbildung und einen kontinuierlichen Dialog mit Ärzt:innen und Apotheken über Medizinalcannabis als Therapieform ein. Beispielsweise nutze der BPC CME-zertifizierte Symposien und Webinare, Messen und Kongresse sowie fundierte Informationsbroschüren, um Wissen über Medizinalcannabis zugänglicher zu machen.
Daneben nutzt der BPC aber auch unterschiedliche Formate zur Information der breiten Öffentlichkeit – Pressearbeit, Informationsbroschüren und Social-Media-Aktivitäten, etwa über den verbandseigenen LinkedIn-Account. Ziel sei es, unter anderem über den rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis, die Versorgungsstrukturen, die Forschungslage und politische Entwicklungen zu informieren. „Dabei gehen wir sehr umsichtig vor und halten uns strikt an die Vorgaben des HWG“, betont Menzel.
Die Umfragen von DocCheck und Bloomwell zeigen nach Bosses Meinung vor allem eines: Es brauche mehr Wissen und Sicherheit im Umgang mit Medizinalcannabis. Grünhorn investiere seit Jahren in evidenzbasierte Fachkommunikation, Fortbildungsangebote und den Dialog mit Ärzt:innen, um Vorbehalte abzubauen und fundierte Therapieentscheidungen zu ermöglichen. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die Grünhorn Academy, über die Webinare, Leitfäden, Fallbesprechungen und Dialogformate mit Ärzt:innen angeboten werden. „Unser Anspruch ist klar: medizinisches Cannabis muss als Therapie-Option selbstverständlich sein, fundiert, nachvollziehbar und mit Blick auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen.“ Viele Ärzt:innen fühlten sich mit dem Thema alleingelassen. Der Gesetzgeber wolle Zugangswege reglementieren, statt medizinische Kompetenz zu stärken. Dabei wäre das für Tobias Bosse der eigentliche Hebel: Mehr Fortbildung, mehr Evidenzpraxis, mehr kollegialer Austausch.
Aber auch Aufklärung in Richtung Öffentlichkeit bzw. Patienten ist für die Grünhorn Gruppe wichtig, denn sie sei ein wichtiger Bestandteil von Therapiesicherheit. Man erkläre sachlich, was Cannabis kann und was nicht, welche Indikationen sinnvoll sind, welche Risiken es gibt und welche Darreichungsformen medizinisch geeignet sind – und man trenne dabei klar zwischen medizinischer Anwendung und Freizeitgebrauch. In der Öffentlichkeit begegne man noch immer vielen Mythen: von „Cannabis heilt alles“ bis „Cannabis ist Teufelszeug“. Beides sei falsch. Tobias Bosse: „Unser Job ist es, genau dazwischen eine evidenznahe Orientierung zu geben, und zwar ohne Dogmatik, aber mit Haltung.“
Für die Grünhorn Gruppe läge ein sinnvoller regulatorischer Ansatz darin, klare Qualitätskriterien zu definieren, anstatt Versorgungsmodelle grundsätzlich zu verbieten. Denkbar wäre etwa eine Zertifizierung telemedizinischer Plattformen durch eine zuständige Behörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums. Voraussetzungen könnten unter anderem ein Kassensitz in Deutschland, vollständige ärztliche Dokumentation, klar geregelte Verantwortlichkeiten sowie die verbindliche Anbindung zugelassener Apotheken sein. Für Tobias Bosse würde eine solche Regulierung die Patientensicherheit erhöhen, Qualität transparent machen und gleichzeitig ermöglichen, Telemedizin als Teil moderner E-Health-Strukturen verantwortungsvoll zu nutzen. „Wir sprechen schließlich über das Jahr 2026 – und über ein Gesundheitssystem, das offen für digitale Versorgungslösungen sein sollte, sofern diese medizinisch sauber umgesetzt werden.“
