Das Landgericht (LG) Frankfurt hat einem Antrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bloomwell stattgegeben. Danach ist es sowohl unzulässig, mit dem Künstler Sido zu werben, und ebenfalls, kostenlose Verschreibungen als Zugabe beim Absatz von Medizinalcannabis anzubieten. "Weil sich die Gegenseite nicht gemeldet hat und auch keine Schutzschrift hinterlegt wurde, werden wir die einstweilige Verfügung nun per Gerichtsvollzieher zustellen lassen", erklärt Dr. Morton Douglas, Rechtsanwalt der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, der die AKNR seit vielen Jahren vertritt. "Bloomwell und andere Plattformen ignorieren nach wie vor beharrlich sämtliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz und suchen immer nach neuen Wegen, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. Solange die Politik diesem Katz-und-Maus-Spiel und der damit verbundenen Verharmlosung von Medizinalcannabis keinen Riegel vorschiebt, werden insbesondere Jugendliche den Suchtstoffen zugeführt. Gleichzeitig werden echte Patienten durch dieses unseriöse Verhalten stigmatisiert, weil sie dringend auf Medizinalcannabis angewiesen sind."
Zum Hintergrund: Eine kostenlose ärztliche Verschreibung als Zugabe zum Erwerb von Medizinalcannabis verstößt gegen § 7 HWG und § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG, das die Werbung für Arzneimittel und Behandlungen, durch "Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können" untersagt. "Dies sind nur die Verstöße, die der AKNR zur Kenntnis gebracht werden. Es ist zu befürchten, dass der Einsatz von bekannten Personen und Influencern auch im Bereich Arzneimittel weiter zunimmt, obgleich das Heilmittelwerbegesetz dies eindeutig untersagt ", befürchten Dr. Mecking und Dr. Douglas.
Diese Entscheidung verdeutliche die dringende Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen gegen die Geschäftsmodelle solcher Plattformen, so die AKNR. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Anhörung zur Anpassung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes (MedCanG) im Gesundheitsausschuss am morgigen Mittwoch werde erneut klar, wie wichtig die geplanten Verschärfungen sind. Die Praktiken dieser Anbieter hätten nichts mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung zu tun. Vielmehr würden aggressive Werbemethoden eingesetzt, um insbesondere jüngere Zielgruppen anzusprechen und zur Bestellung potenziell gefährdender Stoffe zu verleiten.
Das Verfahren zeige zudem, dass es sich bei Bloomwell und ähnlichen Anbietern nicht um telemedizinische Angebote handele, sondern um reine Arzneimittelabgabeplattformen. Das Verschenken ärztlicher Leistungen sei ein deutliches Zeichen dafür, dass die medizinische Behandlung für diese Anbieter lediglich ein notwendiges Übel darstelle. Dies sei respektlos gegenüber Ärzten und belege, dass Patientinnen und Patienten dort keine ernsthafte Behandlung erwarten könnten.
Die AKNR appelliert daher an die Politik, sich nicht von den Plattformbetreibern täuschen zu lassen. Es müsse erkannt werden, dass deren Ziel allein der Absatz um jeden Preis sei – nicht aber ein verantwortungsvoller Umgang mit Medizinalcannabis.
