Keine Medikamente aus Drogerien

06.03.2006 17:39
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage einer Drogeriemarktkette gegen eine sofortige Unterlassungserklärung der Stadt Düsseldorf abschlägig beurteilt.

Die Kette bot in einigen Filialen die Arzneimittelbelieferung über einen holländischen Versender an. Die Arzneimittel sollten von den Kunden ähnlich wie Fotolabor-Aufträge selbst abgeholt werden. Das Gericht begründete den Spruch u.a. mit Gefahren des Missbrauchs, wenn Arzneimittel in den Märkten gelagert würden (Az 16 K 5720/04).

 

6. März 2006

Editorial

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