Saftiges Bußgeld
Um diesen „Partnerschaftsbonus" zu erhalten, mussten sich die Apotheker im Wesentlichen an die unverbindliche Preisempfehlung von Bayer Vital halten. Bei der Festsetzung des Bußgeldes sei zugunsten des Unternehmens berücksichtigt worden, dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts geleistet habe. Bußgeldmildernd wurde auch berücksichtigt, dass das Unternehmen das unzulässige Verhalten freiwillig aufgegeben hatte. Bayer Vital habe angekündigt, die Geldbuße zu akzeptieren.Nach Ansicht des Bundeskartellamtes haben sich auch die rund 11.000 beteiligten Apotheker ordnungswidrig verhalten. Wegen des geringen Vorwurfs, der jeden einzelnen Apotheker trifft, wurde allerdings von einer Verfolgung abgesehen.
30. Mai 2008