Gemischtes Echo auf Verheugens "Pharmaceutical Package"

10.01.2009 01:00
Sehr unterschiedlich werden in Deutschland die Gesetzesentwürfe des sogenannten Pharmaceutical Package der EU-Kommission zur Neuregelung der Patienteninformationen bewertet, die Vizekommissionspräsident Günter Verheugen Mitte Dezember vorgestellt hat. Demnach haben sich die Pharmaunternehmen zukünftig bei ihren Angaben an den Inhalten der Fachinformation und der Packungsbeilage zu orientieren, die im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens inhaltlich überprüft werden. Die Informationen zu Arzneimitteln müssen sachlich korrekt, objektiv und belegbar sein.

Der BPI hat die Vorschläge in einer ersten Stellungnahme begrüßt. „Nach der jetzt vorgelegten EG-Richtlinie soll die Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten zukünftig europaweit nach harmonisierten Regeln und unter Beteiligung der pharmazeutischen Industrie unter klar definierten Vorgaben möglich sein. Es ist zu begrüßen, dass die rechtlichen Bestimmungen an das wachsende Informationsbedürfnis der Patienten angepasst werden", so Prof. Dr. Barbara Sickmüller. Die stellvertretende BPI- Hauptgeschäftsführerin betonte, dass weiterhin klar zwischen Information und Werbung zu unterscheiden sei: „Das bisherige Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel steht in keiner Weise zur Debatte."

Grundsätzlich positiv reagierte auch Pro Generika, allerdings „unter Vorbehalt". Der Verband unterstütze zwar den Vorschlag der EU-Kommission, die Anforderungen für Patienteninformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel gemeinschaftsweit zu harmonisieren. „Wir teilen auch den Ansatz der EU-Kommission, der Bevölkerung den Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu erleichtern", so der Geschäftsführer Peter Schmidt. Zustimmung findet auch, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch in Zukunft verboten sein soll. Es sei aber „ein Irrweg", dass die Hersteller die Öffentlichkeit mit „Mehrinformationen" über verschreibungspflichtige Arzneimittel versorgen sollen, die vorgesehene Genehmigungspflicht hätte nämlich zwangsläufig neuen Bürokratismus zur Folge. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Aussage eines Herstellers über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel objektiv und werbefrei sei, verbotene Werbebotschaften enthalte oder als Werbung benutzt werde, seien divergierende Auffassungen und juristische Auseinandersetzungen vorprogramnmiert. Bis heute sei es nicht gelungen, Sachaussagen und Werbung sauber und systematisch voneinander zu trennen. „Die am wenigsten manipulationsanfällige Lösung besteht darin, dass Mehrinformationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel von kompetenten, neutralen und herstellerunabhängigen Institutionen zur Verfügung gestellt werden", so Schmidt. Dafür werde sich sein Verband in den parlamentarischen Beratungen einsetzen.

Auf scharfe Kritik stoßen die Vorschläge der EU-Kommission bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Der Arzt entscheidet über die optimale Arzneimitteltherapie. Die Information der Patienten ist wichtig, aber eine Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente in einer Illustrierten ist dafür nicht der richtige Weg", so ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. „Werbung ist nie objektiv. Wir Apotheker setzen uns für eine verbesserte und vor allem objektive Patienteninformation ein - bei allen Medikamenten, egal ob rezeptpflichtig oder nicht."

 

10. Januar 2009

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