Erstattung von OTC-Produkten möglich

03.02.2012 11:33
In einer aktuellen Pressemitteilung weist das Unternehmen Engelhard Arzneimittel, das u.a. das bekannte Hustenmittel "Prospan" herstellt, darauf hin, dass nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel seit Jahresbeginn von den Krankenkassen erstattet werden können.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber den Krankenkassen größere Spielräume bei der Erstattung von OTC-Produkten geschaffen. Um ein solches Arzneimittel erstattet zu bekommen, kann der Patient bei seiner zuständigen Krankenkasse anfragen, ob und in welcher Höhe eine Beteiligung an den Kosten möglich ist.

Die Krankenkassen müssen aber zunächst einmal ihre Satzungen ändern, damit eine Erstattung grundsätzlich überhaupt möglich wird. Im nächsten Schritt ist dann die Vorlage eines Privat- oder Grünen Rezepts in der Apotheke, das vorab von einem Arzt ausgestellt wurde, Voraussetzung für die Erstattung. Der Versicherte bezahlt das rezeptfreie Medikament zunächst in der Apotheke, anschließend reicht er das Privat- oder Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke jeweils im Original in der Geschäftsstelle seiner Krankenkasse ein.

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