Nach der Zustimmung des Bundestages muss das CanG im März noch den Bundesrat passieren. Dieser kann das Gesetz aber nicht mehr verhindern, sondern nur verzögern. Geplant ist, dass die Regelungen ab dem 1. April 2024 schrittweise in Kraft treten.
Für die Gründer und CEOs von Four 20 Pharma, Thomas Schatton und Torsten Greif, ist die Zustimmung des Bundestages zum Cannabis-Gesetz „ein entscheidender Erfolg im Kampf gegen die Stigmatisierung der Heilpflanze.“ „Wir freuen uns, dass die Politik erkannt hat, dass die bisherige Prohibitionspraxis gescheitert ist, und Deutschland nun mit einem klaren Konzept zum Vorreiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis werden kann. Das Gesetz ist ein wichtiger Anstoß für echte Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung dieser uralten Heilpflanze und bedeutet für die Patientinnen und Patienten eine große Erleichterung“, erklärt Thomas Schatton. Die Enttabuisierung des Konsums von Cannabis bedeute aber nicht, „dass wir mit unserer Aufklärungsarbeit nun am Ende sind – im Gegenteil“, ergänzt Torsten Greif. Four 20 Pharma werde sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, mit alten Stigmata aufzuräumen und Medizinalcannabis als Therapie für eine Vielzahl von Krankheitsbildern bekannter zu machen.
„Erleichtert“ hat Benedikt Sons, einer der Gründer der Cansativa Group, die Verabschiedung des Gesetzentwurfes des CanG zur Kenntnis genommen. Er wertet das CanG ebenfalls als richtigen Schritt zur Entstigmatisierung von Cannabispatientinnen und -patienten. „Positive Effekte durch die neue Risikobewertung werden außerdem die Apotheken verzeichnen, deren enorme regulatorische Vorgaben merklich reduziert werden. Für uns als Unternehmer erleichtern die angepassten Regularien ebenfalls eine vereinfachte Bereitstellung von Medizinalcannabis. Die Patientenversorgung wird sich mit dem neuen Gesetz erheblich verbessern.“ Sein Bruder und Partner Jakob Sons fügt hinzu: „Für uns werden nun Investitionen und Kooperationen realisierbar, von deren positiven Effekten Patienten, Apotheken und verschreibende Ärzte profitieren werden. Gespannt warten wir nun auf die Beratung im Bundesrat. Für uns als Unternehmer, die die Patientenversorgung mit Medizinalcannabis in Deutschland sicher und nachhaltig gestalten wollen, ist der heutige Beschluss eine sehr gute Nachricht.“
Auch Tilray Medical begrüßt „die bahnbrechende Verabschiedung des Medizinalcannabisgesetzes“ in Deutschland. Sie sei „ein bedeutender Schritt vorwärts“ und rücke die öffentliche Gesundheit in den Mittelpunkt, denn Patienten erhielten dadurch einen leichteren Zugang zu hochwertigen, in Deutschland hergestellten Cannabis-Medikamenten. Denise Faltischek, Chief Strategy Officer und Head of International von Tilray Medical: „Die Entscheidung, den zuvor begrenzten deutschen Markt für medizinisches Cannabis aus deutschem Anbau zu öffnen, ist ein wichtiger Schritt, der es Patienten und Ärzten ermöglichen wird, wirksame, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten zu erkunden. Die Erleichterung des Zugangs zu Cannabisarzneimitteln von höchster Qualität durch das neue medizinische Cannabisgesetz, das der Bundestag heute verabschiedet hat, wird dazu beitragen, die Patientenversorgung zu verbessern und den Patienten eine breitere Palette von Behandlungsmöglichkeiten zu bieten.“
Das Unternehmen Demecan betont, Cannabis sei fortan kein Betäubungsmittel mehr, was die ärztliche Verschreibung vereinfache und den Zugang der rund 200.000 Cannabispatienten in Deutschland verbessere. Außerdem beende das neue Gesetz die Benachteiligung deutscher Hersteller von medizinischem Cannabis gegenüber dem internationalen Wettbewerb und eröffne damit eine vielversprechend Perspektive für den Wirtschaftsstandort. „Das Gesetz ist so viel mehr als ein Regelwerk für Genuss-Cannabis. Nach langem Hin und Her hat sich der Bundestag auf eine Fassung geeinigt, die auch die Versorgung von Cannabispatientinnen und -patienten deutlich verbessert“, sagt Dr. Constantin von der Groeben, einer der Geschäftsführer von Demecan. „Die neuen Vorgaben sind ein Meilenstein. Fortan dürfen auch deutsche Hersteller medizinisches Cannabis bedarfsgerecht produzieren. Die strukturelle Benachteiligung gegenüber Importen ist damit endlich vorbei.“
Von der Groeben ist zudem der einzige der Verantwortlichen eines Medizinalcannabis-Unternehmens, der sich explizit auch zum Genuss-Gebrauch von Cannabis äußert und nicht ausschließt, auch hier tätig zu werden: „Das Gesetz legt fest, dass der Konsumbereich nicht kommerziell sein darf. Wir können uns aber vorstellen, Cannabissamen oder Stecklinge für den Anbau in Cannabis-Klubs oder für den Privatgebrauch zu verkaufen.“