
Kein Verzicht auf Verordnungshoheit
Auch wenn ein Präparat mit identischem Wirkstoff und gleicher Wirkstoffstärke abgegeben werde, könne durch Arzneimittel-Substitution Unverträglichkeiten auftreten und der Behandlungserfolg gefährdet werden. Bittmann führt weiter aus: „Deshalb raten wir dazu, Aut- idem durch Ankreuzen auf dem Verordnungsvordruck auszuschließen und nicht auf die Verordnungshoheit zu verzichten!" Außerdem spreche sich der NAV-Virchow-Bund dafür aus, den Vertragsärzten das Dispensierrecht zu übertragen. Die Direktabgabe von Medikamenten in der Praxis würde das System vereinfachen und dem Arzt, der ohnehin für die Arzneimittelverordnung verantwortlich ist, Gewissheit verschaffen, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhalte.
10. Juni 2009