ABDA: Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen
"Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden", so Schmidt. Die Kosten für Antigentests kalkuliert jede Apotheke eigenständig; sie müssen vom Verbraucher getragen werden.
In der Vergangenheit habe es teils unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Frage gegeben. Vergangene Woche hätten sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist. Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gebe es jedoch nicht. PoC-Tests seien dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem sei laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt gewesen. Dieser Arztvorbehalt sei durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben worden. Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürften nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen.
Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: "Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen."
Der Verkauf von Selbsttests an Laien sei in Apotheken nach wie vor verboten.